Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) Art. 68

Zusammenfassung der Rechtsnorm MWSTG:



Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Art. 68 MWSTG vom 2025

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Art. 68 Auskunftspflicht

1 Die steuerpflichtige Person hat der ESTV über alle Tatsachen, die für die Steuerpflicht oder für die Steuerbemessung von Bedeutung sein können, nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.

2 Das gesetzlich geschützte Berufsgeheimnis bleibt vorbehalten. Träger und Trägerinnen des Berufsgeheimnisses sind zur Vorlage der Bücher oder Aufzeichnungen verpflichtet, dürfen aber Namen und Adresse, nicht jedoch den Wohnsitz oder den
Sitz der Klienten und Klientinnen abdecken oder durch Codes ersetzen. In Zweifelsfällen werden auf Antrag der ESTV oder der steuerpflichtigen Person vom Präsidenten oder der Präsidentin der zuständigen Kammer des Bundesverwaltungsgerichts ernannte neutrale Sachverständige als Kontrollorgane eingesetzt.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2014.127 (AG.2016.797)fahrlässige Verletzung von Verfahrenspflichten nach dem Bundesgesetz über die MehrwertsteuerBerufung; Gericht; Berufungskläger; Urteil; MWSTG; Bundesgericht; Verfahren; Verfahrens; Mehrwertsteuer; Verwaltung; Entscheid; Appellationsgericht; Verletzung; Eidgenössische; Steuerverwaltung; Sachen; Basel; Verfahrenspflichten; Verfahrens; Zusammenhang; Berufungsklägers; Bestreitung; Mehrwertsteuerpflicht; Schweiz; Basel-Stadt; Dreiergericht; Gabriella; Matefi; Gerichtsschreiberin
BSSB.2014.127 (AG.2016.16)fahrlässige Verletzung von Verfahrenspflichten nach dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (BGer 6B_170/2016 vom 05. August 2016).Berufung; Berufungskläger; Verfahren; Steuer; Verfahrens; Verfahren; MWSTG; Mehrwertsteuer; Urteil; Entscheid; Busse; Steuerpflicht; Abrechnung; Mehrwertsteuerpflicht; Recht; Verfahrenspflicht; Verfahrenspflichten; Recht; Verfahrens; Sachen; Verletzung; Verwaltung; Bundesgericht; Quartal; Verhalten; Appellationsgericht; Basel; Einzelgerichts; Verfügung
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1336/2020MehrwertsteuerMWSTG; Recht; Steuer; Urteil; Vorinstanz; Verfahren; Mehrwertsteuer; Ermessen; BVGer; Ermessens; Urteile; Schätzung; Verzugs; Rechtsvorgängerin; Verjährung; Bundesverwaltungsgericht; Verzugszins; Ermessenseinschätzung; Steuerperiode; Person; Umsatz; Verfahrens; Beweis; Verhältnis; Frist; Entscheid; Steuerperioden
A-2496/2020MehrwertsteuerVorinstanz; Vorsteuer; Person; Vorsteuerabzug; Personal; Personalzimmer; Vorsteuerabzugs; Fläche; Vorsteuerabzugskorrektur; MWSTG; Urteil; Steuer; Gesamt; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Schätzung; Mehrwertsteuer; Ermessen; Gesamtfläche; BVGer; Gebäude; Pläne; Recht; Parteien; Unterlagen; Berechnung; Urteile; Methode; Verfahrens; Korrektur

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- Kommentar zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer2000
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