LPGA Art. 68 - Indemnités journalières et rentes

Einleitung zur Rechtsnorm LPGA:



Art. 68 LPGA de 2024

Art. 68 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA) drucken

Art. 68 Indemnités journalières et rentes

Sous réserve de surindemnisation, les indemnités journalières et les rentes de différentes assurances sociales sont cumulées.


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Art. 68 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2006/33Entscheid Art. 17 Abs. 2 und 25 Abs. 1 ATSG, Art. 21 ATSG; Anpassung der Ergänzungsleistungen aus koordinationsrechtlichen Gründen infolge rückwirkender Zusprechung von Arbeitslosenentschädigung; In der EL- Berechnung sind auch die ALV-Taggelder anzurechnen, die aufgrund einer Einstellung in der Anspruchsberechtigung nicht zur Auszahlung gelangten. Es gilt der Grundsatz eines allgemeinen koordinationsrechtlichen Kompensationsverbots für Selbstverschuldenskürzungen in der Überentschädigungsberechnung aller Schadensausgleichs- und Bedarfsdeckungssysteme der Sozialversicherung, und zwar kraft Art. 21 ATSG auch im Bereich der Ergänzungsleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2006, EL 2006/33). Arbeit; Leistung; Selbstverschulden; Selbstverschuldens; Ergänzung; Ergänzungsleistung; Leistung; Quot; Sozialversicherung; Ergänzungsleistungen; Ehefrau; Selbstverschuldenskürzung; Rente; Taggeld; Arbeitslosenversicherung; Kürzung; Kompensation; Taggelder; Kompensationsverbot; Verzicht; Recht; Renten; Leistungen; Anspruch; Einkommen; Entscheid

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2006/33Entscheid Art. 17 Abs. 2 und 25 Abs. 1 ATSG, Art. 21 ATSG; Anpassung der Ergänzungsleistungen aus koordinationsrechtlichen Gründen infolge rückwirkender Zusprechung von Arbeitslosenentschädigung; In der EL- Berechnung sind auch die ALV-Taggelder anzurechnen, die aufgrund einer Einstellung in der Anspruchsberechtigung nicht zur Auszahlung gelangten. Es gilt der Grundsatz eines allgemeinen koordinationsrechtlichen Kompensationsverbots für Selbstverschuldenskürzungen in der Überentschädigungsberechnung aller Schadensausgleichs- und Bedarfsdeckungssysteme der Sozialversicherung, und zwar kraft Art. 21 ATSG auch im Bereich der Ergänzungsleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2006, EL 2006/33). Arbeit; Leistung; Selbstverschulden; Selbstverschuldens; Ergänzung; Ergänzungsleistung; Leistung; Quot; Sozialversicherung; Ergänzungsleistungen; Ehefrau; Selbstverschuldenskürzung; Rente; Taggeld; Arbeitslosenversicherung; Kürzung; Kompensation; Taggelder; Kompensationsverbot; Verzicht; Recht; Renten; Leistungen; Anspruch; Einkommen; Entscheid
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