Urheberrechtsgesetz (URG) Art. 66a

Zusammenfassung der Rechtsnorm URG:



Das schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistiges Eigentum in Form von Literatur und Kunst, wie Bücher, Musik, Filme und Software, vor unerlaubter Nutzung. Es gewährt Urhebern das exklusive Recht, ihre Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen, und legt die Schutzdauer in der Regel auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers fest. Das Gesetz enthält auch Regelungen über Nutzerrechte wie das Zitatrecht und das Recht auf Privatkopie, während Verstösse gegen das Urheberrecht zu rechtlichen Konsequenzen wie Schadensersatz oder Unterlassungsansprüchen führen können.

Art. 66a URG vom 2022

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Art. 66a (1) Mitteilung von Urteilen

Die Gerichte stellen rechtskräftige Urteile dem IGE in vollständiger Ausfertigung unentgeltlich zu.

(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 22. Juni 2007, in Kraft seit 1. Juli 2008 (AS 2008 2551; BBl 2006 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 66a Urheberrechtsgesetz (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG160279Forderung / UrheberrechtSchaden; Recht; Parteien; Schadenersatz; Gericht; Beklagten; Klage; Schadens; Parteientschädigung; Handelsgericht; Urteil; Urheberrecht; Lizenzanalogie; Obligationenrecht; Tatsache; Gerichtsgebühr; Kantons; Handelsrichter; Rechtsanwalt; Verfahren; Kostenvorschuss; Vergleichsverhandlung; Ausführungen; Schadenseintritt; Tatsachen; Vermögenseinbusse; Bundesgericht; Vermögensverminderung; Rechtsprechung
ZHLK070276UrheberrechtKonkurs; Beklagten; Klägerinnen; Konkursamt; Sinne; Schaden; Klage; Konkursverfahren; Abschreibungskosten; Obergericht; Beschluss; Liquidation; Rechtsbegehren; Rechnung; Gewinn; Teilurteil; Forderung; Handelsregister; Standslosigkeit; Betrag; Bundesgericht; Zivilkammer; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Ramer; Jenny; Rechtsanwalt; Appenzell; Ausserrhoden