ZGB Art. 660 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 660 ZGB vom 2025

Art. 660 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 660

1 Bodenverschiebungen von einem Grundstück auf ein anderes bewirken keine Veränderung der Grenzen.

2 Bodenteile und andere Gegenstände, die hiebei von dem einen Grundstück auf das andere gelangt sind, unterliegen den Bestimmungen über die zugeführten Sachen oder die Sachverbindungen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 660 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK2 2017 97dauernde Bodenverschiebung (Art. 660a ZGB) (EGV-SZ 2018 A 2.3)Berufung; Bodenverschiebung; Gebiet; Messung; Bodenverschiebungen; Grundstück; Empfehlungen; Vermessung; Gebiete; Perimeter; Verschiebung; Berufungsführer; Grundstücke; Kanton; Einsprache; Berufungsgegner; Geoinformation; Einspracheentscheid; Perimeterplan; Verfahren; Ausscheidung; Kriterien; Verschiebungen; Botschaft; Grundbuch; Miteigentümer; Kantons; Grenze; Berufungen; Anmerkung
SZZK2 2017 112dauernde Bodenverschiebung (Art. 660a ZGB)Berufung; Berufungs; Bodenverschiebung; Gebiet; Bodenverschiebungen; Messung; Empfehlungen; Berufungsführer; Grundstück; Vermessung; Verschiebung; Gebiete; Grundstücke; Perimeter; Berufungsgegner; Kanton; Einsprache; KG-act; Geoinformation; Verschiebungen; Perimeterplan; Grundbuch; Verfahren; Kriterien; Botschaft; Berufungen; Ausscheidung; Richtwert; Koordinaten; Einspracheentscheid