Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 66

Zusammenfassung der Rechtsnorm VRV:



Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.

Art. 66 VRV vom 2025

Art. 66 Verkehrsregelnverordnung (VRV) drucken

Art. 66 Höhe (Art. 9 Abs. 1 und 4 SVG) (1)

Die Höhe der Fahrzeuge darf mit der Ladung höchstens 4 m betragen. … (2)

(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2004 3519).
(2) Letzter Satz aufgehoben durch Ziff. I der V vom 7. März 1994, mit Wirkung seit 1. April 1994 (AS 1994 816).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 66 Verkehrsregelnverordnung (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSB-06-39Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etcVerbindung; Verfahren; Bezirk; Graubünden; Berufung; Widerhandlung; Sinne; Kanton; Maloja; Urteil; Verkehrs; Verfahren; Staat; Viertel; Kantons; Dispositiv; Verfahrens; Bezirksgericht; Vorwurf; Dispositivs; Behörde; Kantonsgericht; Gewalt; Behörden; Beamte; Bergell; Verletzung; Gericht; Kreis
GRVB-02-19Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetzänge; Ladefläche; Berufung; Überhang; Fahrzeug; Hecklade; Berufungskläger; Ladung; Länge; Anhänger; Transport; Graubünden; Busse; Kanton; Recht; Richtlinie; Kantonsgericht; Entscheid; Vorinstanz; Vergrösserung; Berufungsklägers; Kantonsgerichtsausschuss; Fahrzeuglänge; Stroh; Verbindung; Sicherung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV-2014/72Entscheid Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 29 SVG (SR 741.01), Art. 57 Abs. 1, Art. 66 VRV (SR Rekurrent; Verkehr; Widerhandlung; Fahrzeug; Strassen; Gefahr; Rekurrenten; Ladekran; Führer; Gefährdung; Strassenverkehrs; Kollision; Führerausweis; Beifahrer; Lastwagen; Fahrlässigkeit; Rekurs; Verkehrsteilnehmer; Recht; Sicherheit; Befehl; Verletzung; Fahrzeuge; Verhalten; Verschulden; Verkehrsregelverletzung; önne
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