PILA Art. 66 -

Einleitung zur Rechtsnorm PILA:



Art. 66 PILA from 2022

Art. 66 Federal Act
on Private International Law (PILA) drucken

Art. 66 I. Jurisdiction 1. In general

The Swiss courts at the child’s habitual residence or at either parent’s domicile have jurisdiction to hear an action to declare or contest a parent-child relationship.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 66 Federal Act on Private International Law (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2021 19Vaterschaftsklage (EGV-SZ 2021 A 2.1)Recht; Vater; Vaters; Vaterschaft; Urteil; Vaterschaftsklage; Beklagten; Berufung; Gutachten; Klage; Vorderrichter; Vi-act; Ergänzung; Klägers; Sachverhalt; Unverjährbarkeit; Ergänzungsfrage; Kindes; Fragen; SIR-Gutachten; Ergänzungsfragen; Parteien; Berufungsverfahren; Sachverständigen; Schweiz
SOZKBER.2017.22Scheidung auf KlageRecht; Kindes; Ehemann; Scheidung; Ehefrau; Unterhalt; Berufung; Vater; Kinder; Unterhalts; Gericht; Kindesverhältnis; Kanada; Kinderbelange; Nebenfolge; Urteil; Nebenfolgen; Kindesverhältnisses; Advokat; Schweiz; Vaterschaft; Ehegatten; Vorinstanz; Regelung; Amtsgerichtspräsident; Aufenthalt; Klage; Parteien; Feststellung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 312Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 IPRG; Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils. Ein kalifornisches Vaterschaftsurteil, welches das mittels Leihmutterschaft begründete Kindesverhältnis zu eingetragenen Partnern feststellt, kann bei Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes nur mit Bezug zum genetischen Elternteil anerkannt werden (E. 3-8). Kindes; Leihmutter; Recht; Leihmutterschaft; Kindesverhältnis; Anerkennung; Geburt; Vater; Beschwerdegegner; Urteil; Ordre; Vaters; Kindesverhältnisse; Schweiz; Kindesverhältnisses; Vaterschaft; Eltern; Mutter; Geburtsurkunde; Partner; Gericht; Vaterschaftsurteil; Kalifornien; Rechte; Entscheid; Eizelle; Ausland
129 III 404Art. 1 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 2 und 66 IPRG; Klage auf Feststellung des Kindesverhältnisses; internationale Zuständigkeit; perpetuatio fori. Im internationalen Verhältnis gilt der Grundsatz, dass die zu Beginn des Prozesses - im konkreten Fall zur Feststellung des Kindesverhältnisses - bestehende Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte fortdauert, wenn der Wohnsitz als massgebliches Anknüpfungskriterium weggefallen ist. Der für die perpetuatio fori massgebliche Zeitpunkt bestimmt sich nach Art. 9 Abs. 2 IPRG (E. 4.3 und 4.4). ändig; Wohnsitz; Recht; Zuständigkeit; Zeitpunkt; Klage; Rechtshängigkeit; Italien; Schweiz; Kindes; Zivil; Gericht; Verhältnis; Grundsatz; Obergericht; Beklagten; Kindesverhältnis; Urteil; Verfahren; Vaters; Brasilien; Berufung; Feststellung; Kindesverhältnisses; Sühneverfahren; Vaterschaft; Entscheid; Vorinstanz; Internationale