Zivilgesetzbuch (ZGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 655 ZGB vom 2024

Art. 655 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 655 (1)

1 Gegenstand des Grundeigentums sind die Grundstücke.

2 Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind:

  • 1. die Liegenschaften;
  • 2. die in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte;
  • 3. die Bergwerke;
  • 4. die Miteigentumsanteile an Grundstücken.
  • 3 Als selbstständiges und dauerndes Recht kann eine Dienstbarkeit an einem Grundstück in das Grundbuch aufgenommen werden, wenn sie:

  • 1. weder zugunsten eines berechtigten Grundstücks noch ausschliesslich zugunsten einer bestimmten Person errichtet ist; und
  • 2. auf wenigstens 30 Jahre oder auf unbestimmte Zeit begründet ist. (2)
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Dez. 1963, in Kraft seit 1. Jan. 1965 (AS 1964 993; BBl 1962 II 1461).
    (2) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 11. Dez. 2009 (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).

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    Art. 655 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHRV230008VollstreckungGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Gesuchsgegner; Grundstück; Rückschnitt; Gesuchstellers; Parteien; Beschwer; Verfahren; Hecke; Vergleich; Vollstreckung; Recht; Grundstücks; Buchshecke; Urteil; Vereinbarung; Vorinstanz; Entscheid; Grundstücksgrenze; Mäuerchen; Streit; Ersatzvornahme; Dispositiv; Vergleichs; Urteils; Höhe; Streitwert; üglich
    ZHHE220048BauhandwerkerpfandrechtGrundstück; Gesuch; -strasse; Einzelgericht; Grundstücke; Bauarbeiten; Gericht; Gesuchsgegnerin; Eingabe; Eintragung; Kat-Nr; EGRID; Liegenschaft; Vergütungsforderung; Unternehmer; Handelsgericht; Kantons; Gerichtsschreiberin; Melanie; Gottini; Bauhandwerkerpfandrecht; Datum; Poststempel; Frist; Grundbuch; SCHUMACHER; Unternehmers; Mehrwert; Parteien
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGII/1-2009/4Entscheid Art. 6 Abs. 1, Art. 9, Art. 60 Abs. 1 lit. f, Art. 61, Art. 62, Art. 63 lit. a, Art. 64 lit. a BGBB (SR 211.412.11); Art. 96 Abs. 3 und Art. 106 Abs. 2 lit. c LwG (SR 910.1), Art. 655 Abs. 2, Art. 682 Abs. 2, Art. 779 Abs. 3 ZGB (SR 210). Dem Baurecht; Erwerb; Baurechts; Recht; Grundstück; Vorkaufsrecht; Ortsgemeinde; Verfahren; Bewilligung; Pacht; Eigentümer; Gebäude; Gewerbe; Erwerber; Vorkaufsrechts; Bodenrecht; Ausübung; Erwerbs; Selbstbewirtschafter; Grundstücks; Stamm; Stammgrundstücks; Entscheid; Grundstücke; Verfahrens
    LUA 09 156_2§ 2 Ziff. 3 lit. b HStG. Sogenannte Kettengeschäfte stellen wirtschaftliche Handänderungen dar und begründen die Handänderungssteuerpflicht des Mittelmanns. Für die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist es nicht entscheidend, ob die einzelnen Geschäfte formgültig zustande gekommen sind.Grundstück; Handänderung; Vereinbarung; Verfügung; Steuer; Recht; Reservationsvereinbarung; Eigentum; Preis; Grundeigentümerin; Miteigentumsanteil; Verfügungsmacht; Erwerb; Eigentümer; Kette; Vertrag; Kaufsrecht; Kaufsinteressenten; Handänderungssteuer; Eigentums; Übertragung; Kaufvorvertrag; Kaufrecht; Botschaft; Urteil; Reservationsvereinbarungen; Kaufrechts; Kaufoder
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 III 1 (5A_341/2019)
    Regeste
    Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).
    Baurecht; Recht; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Kommentar; LIVER; Eintrag; Fläche; Liegenschaft; Eigentum; SCHMID; Begründung; Teilung; Zivilgesetzbuch; Bestimmungen; Sachen; Zürcher; Hinweis; Aufteilung; Abänderung; Baurechtsparzelle
    145 III 400 (5A_436/2018)Art. 712a Abs. 2 und Art. 712g Abs. 3 ZGB; Nutzung der Stockwerkeinheit; Wohnzweck; gewerbsmässiges Feilbieten einer Wohnung zur tageweisen Buchung; reglementarisches Verbot hochfrequenter Wohnungsüberlassung. Ob das dauernde gewerbsmässige Feilbieten einer Wohnung zur tageweisen Buchung über Plattformen wie Airbnb zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (tradierte Nutzungsweise, Erstwohn- oder Ferienliegenschaft, Intimität des Hauses, Häufigkeit der Wechsel, Grad der Immissionen). Sind die Stockwerkeinheiten dem Wohnzweck gewidmet und geht es um eine Erstwohnresidenz mit gehobenem Standard, liegt eine unzulässige Nutzungsänderung vor (E. 4.2). Das reglementarische Verbot tage-, wochen- oder monatsweiser Vermietung einer Wohnung ist eine zulässige autonome Satzung der Stockwerkeigentümergemeinschaft in Bezug auf die Nutzungsweise (E. 4.3). Wohnung; Stockwerkeigentümer; Liegenschaft; Stockwerkeinheit; Airbnb; Vermietung; Benutzung; Stockwerkeigentum; Nutzungsweise; Regel; Plattform; Wohnzweck; Wohnungen; Gäste; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Verbot; Plattformen; Regelung; Benutzungs; Stockwerkeigentums; Beschwerdeführers; Begründung; Zweckbestimmung; Begründungsakt; Obergericht; Umstände

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-957/2016EnteignungEnteignete; Entschädigung; Baurecht; Quot;; Vorinstanz; Recht; Urteil; Enteigneten; Schaden; Bundes; Baurechts; Verkehrswert; Parteien; Enteignung; Minderwert; Grunds; Fluglärm; Parteientschädigung; Stunden; Ertrag; Genossenschaft; Entscheid; Verfahren; Übertragung; Markt; Franken; Ertragswert; Übertragungswert; ögen
    A-2154/2012EnteignungEnteignete; Quot;; Baurecht; Entschädigung; Vorinstanz; Bundes; Verkehrswert; Baurechts; Enteigneten; Verfahren; Minderwert; Recht; Übertragung; Mietzins; Bundesverwaltungsgericht; Parteien; Übertragungswert; Flughafen; Urteil; Enteignung; Fluglärm; Ertrag; Mietzinse; Schätzung; Entscheid; Markt; Enteigner; Parteientschädigung; ührt

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2018.114Grundbuchsperre (Art. 266. Abs. 3 StPO).Bundes; Kommission; Produkte; Recht; Beschlag; Kommissionen; Verfügung; Entscheid; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Beschlagnahme; Vermögenswerte; Bundesgericht; Agreement; Bundesstrafgericht; Grundbuch; Einziehung; Verfahren; Gericht; Parteien; Bundesstrafgerichts; Grundbuchsperre; Entscheide; Urteil; Bundesgerichts