E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 651a ZGB vom 2024

Art. 651a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 651a c. Tiere des häuslichen Bereichs (1)

1 Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, spricht das Gericht im Streitfall das Alleineigentum derjenigen Partei zu, die in tierschützerischer Hinsicht dem Tier die bessere Unterbringung gewährleistet.

2 Das Gericht kann die Person, die das Tier zugesprochen erhält, zur Leistung einer angemessenen Entschädigung an die Gegenpartei verpflichten; es bestimmt deren Höhe nach freiem Ermessen.

3 Es trifft die nötigen vorsorglichen Massnahmen, namentlich in Bezug auf die vorläufige Unterbringung des Tieres.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 2002 (Grundsatzartikel Tiere), in Kraft seit 1. April 2003 (AS 2003 463; BBl 2002 4164 5806).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 651a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE150023EheschutzBeklagten; Lichen; Partei; Teien; Parteien; Vorinstanz; Recht; Berufung; Unterhalt; Einkommen; Verfahren; Ausführungen; Unterhalts; Liegenschaft; Bestritt; Bestritten; Ferien; Monatlich; Versiche; Versicherung; Ferienwohnung; Berufungsverfahren; Stanzlichen; Vorinstanzliche; Higkeit; Glaubhaft; Getrenntleben; Entscheid; Lebensversicherung
ZHLE150013EheschutzBerufung; Beklagten; Berufungsverfahren; Schenkung; Recht; Urteil; Parteien; Hunde; Verfahren; Entscheid; Pfäffikon; Hundes; Gericht; Alleinige; Prot; Getrenntleben; Alleinigen; Vorinstanz; Ehegatte; Behauptung; Eintrag; Lassen; Gemeinde; Obergericht; Kantons; Eheschutz; Summarischen; Eheliche; Wohnung; Elgerichts
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz