Zollgesetz (ZG) Art. 65

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 65 ZG vom 2023

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Art. 65 Einlagerung, Lagerdauer und Bearbeitung der Waren

1 Waren, die in einem Zollfreilager gelagert werden sollen, sind der zuständigen Zollstelle zur Einlagerung anzumelden und in das Zollfreilager zu verbringen.

2 In Zollfreilagern dürfen Waren beliebig lange gelagert werden. Der Bundesrat bestimmt die Frist, innerhalb deren zur Ausfuhr veranlagte Waren ausgeführt werden müssen.

3 Der Bundesrat regelt, unter welchen Bedingungen die eingelagerten Waren bearbeitet werden dürfen.


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Art. 65 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB120026Vereinsausschluss / ForderungVerein; Vereins; Recht; Anhörung; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Karte; Ausschliessung; Karten; Anfechtung; Vereinsversammlung; Vorstand; Sinne; Klage; Verfahren; Vereinsbeschluss; Klägers; -Karte; Vereinsausschluss; -Karten; Entscheid; Urteil; Gehör; Vereinsmitglied; Ausschluss; Mitglied; Nichtigkeit; ZGB-Riemer
VDHC/2022/850’appel; ’appelante; ’intimée; ’exclusion; écision; édure; était; ’elle; ’association; éter; ègles; ’est; L’appel; énéral; énérale; L’appelante; épannage; Avait; ’avait; épens; ’était; éhicule
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 99 380Art. 52 AHVG. Klage gegen die Vorstandsmitglieder eines in Konkurs gefallenen Sportvereins. Passivlegitimation der Vorstandsmitglieder grundsätzlich bejaht (Erw. 3). Aufgaben und Funktionen eines Vereinsvorstandes. Die Verantwortlichkeit eines Vereins richtet sich nach Art. 55 ZGB. Ob ein Mitglied des Vorstandes für die Verletzung der Abrechnungs- oder Beitragszahlungspflicht des Vereins subsidiär zur Rechenschaft gezogen werden kann, hängt von seiner durch die Statuten zugewiesenen Verantwortlichkeit oder seinen konkreten Aufgaben ab, die er innerhalb des Vorstandes wahrgenommen hat (Erw. 5).Verein; Organ; Vereins; Haftung; Person; Arbeit; Organe; Arbeitgeber; Recht; Personen; Verantwortlichkeit; Pflicht; Vereinsrecht; Gesellschaft; Abteilung; Sinne; Bezug; Vorstand; Statuten; Schaden; Arbeitgebers; Rechtsprechung; Aufgabe; Organisation; Regelung; Präsident; Vereines; Pflichten; Geschäftsführung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 417 (9C_321/2020)
Regeste
Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist. Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ist auf die Erben des straffälligen Empfängers der unrechtmässig bezogenen Leistungen anwendbar (E. 7).
Recht; Erben; Verjährung; Urteil; Frist; Rückerstattung; Verjährungsfrist; Sozialversicherungs; Leistung; Zusatzleistungen; Rechts; Kantons; Einsprache; Person; Handlung; Empfänger; Erblasser; Verwirkung; Sozialversicherungsanstalt; AHV/IV; Empfängers; Leistungen; Rückforderung; Rückerstattungspflicht; Natur; Erblassers
142 III 257 (5A_143/2015)Art. 198 Ziff. 2, 197 Abs. 2 Ziff. 5 und 198 Ziff. 4 ZGB; güterrechtliche Zuordnung eines durch Erbteilung erworbenen Gegenstandes. Qualifikation der Übernahme eines Erbschaftsgegenstandes zufolge Erbteilung (E. 4.3.2). Grundsätze für die güterrechtliche Zuordnung eines im Zuge der Erbteilung übernommenen Erbschaftsgegenstandes, wenn der übernehmende Miterbe eine Ausgleichszahlung (soulte) zu leisten hatte (E. 4.3.3). Erbschaft; Erbteil; Urteil; Erbteilung; Miterbe; Erben; Grundstück; Eigengut; Liquidation; Standes; Erbengemeinschaft; Beschwerdegegner; Miterben; Alleineigentum; Eigentum; Vorinstanz; Liegenschaft; Erbschaftsgegenstände; Anspruch; Quote; Ersatzanschaffung; Erbschaftsgegenstand; Erbschaftsgegenstandes; Parteien; Scheidung; Teilung; Liquidationsanteil; Vermögenswert; Zuordnung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-56/2014Direktzahlungen und ÖkobeiträgeBetrieb; Quot;; Betriebe; Quot;C; Landwirtschaft; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfügung; Bundes; Recht; Bewirtschafter; Anerkennung; Entscheid; Direktzahlungen; Miteigentum; Liegenschaft; Verfahrens; Kanton; Bundesverwaltungsgericht; Luzern; Fassung; Betrieben; Beschwerdeführern; Grundstück; Generation
A-4357/2012EnteignungEntschädigung; Enteignete; Verfahren; Vereinbarung; Quot;; Recht; Parteien; Entschädigungsforderung; Enteigneten; Bundes; ESchK; Urteil; Flughafen; Enteignung; Voraussetzung; Entscheid; Schätzungskommission; Voraussetzungen; Bundesverwaltungsgericht; Vergleich; Erben; Forderung; Verfahrens; Präsident; Kat-Nr

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2019.19Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Restaurant; Entsiegelung; Person; Zollfahndung; VStrR; Durchsuchung; Gesuch; Einfuhr; Bundesstrafgericht; Gesuchsgegner; Gericht; Belege; Entsiegelungsgesuch; Mehrwertsteuer; Beschwerdekammer; Einfuhrsteuer; Bundesstrafgerichts; MWSTG; Reise; Tatverdacht; Widerhandlung; Zollgesetz; Restaurants; Verfahren; Bundesgericht; Busse; Lebensmittel
SK.2017.35Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen (Art. 429 Abs. 1 lit. b StPO), Genugtuung (Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO)
Rückweisung BGer
Bundes; Verfahren; Apos;; Gericht; Urteil; Verfahren; Vorstand; Kammer; Entschädigung; Genugtuung; Urteil; Vorstands; Bundesgericht; Recht; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Verein; Mitglied; Person; Bundesstrafgerichts; Schaden; Rückweisung; Beschwerdekammer; Privatklägerin; Eingabe; Parteie; Parteien; Bundesanwaltschaft; Zeuge; Beweis