BBG Art. 65 - Bund

Einleitung zur Rechtsnorm BBG:



Das Berufsbildungsgesetz (BBG) regelt die Berufsbildung in der Schweiz, indem es die Rahmenbedingungen für die Ausbildung festlegt und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Berufsbildungsämtern, Berufsfachschulen und Betrieben regelt. Es umfasst Regelungen zur Berufsbildungspflicht, Berufsbildungsverträgen, Berufsbildungsbeiträgen und Berufsfachschulen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung qualitativ hochwertig ist und den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht. Das BBG dient als wichtiges Instrument zur Förderung der beruflichen Bildung und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Schweiz.

Art. 65 BBG vom 2024

Art. 65 Berufsbildungsgesetz (BBG) drucken

Art. 65 Vollzug Bund

1 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen, wo das Gesetz die Zuständigkeit nicht anders regelt.

2 Er kann die Zuständigkeit zum Erlass von Vorschriften auf das WBF oder auf das SBFI übertragen.

3 Die Kantone und interessierten Organisationen werden angehört vor dem Erlass von:

  • a. Ausführungsbestimmungen;
  • b. Bildungsverordnungen.
  • 4 Der Bund hat die Oberaufsicht über den Vollzug dieses Gesetzes durch die Kantone.


    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-2491/2021Beiträge für vorbereitende KurseVorinstanz; Gesuch; Prüfungsverfügung; Richter; Kurse; Verfügung; Entscheid; Eröffnung; Frist; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Berufsbildung; Verfahrenskosten; Bildung; Beiträge; Höhe; Kostenvorschuss; Martin; Kayser; Gerichtsschreiber; Jonas; Wüthrich; Staatssekretariat; Forschung; Innovation; Berufsprüfung; Beitragsvoraussetzung; Begründung
    B-7032/2018Beiträge für vorbereitende Kurseühren; Kursgebühren; Absolvent; Vorinstanz; Beiträge; Arbeitgeber; Kursanbieter; Kurse; Absolvieren; Quot;; Bundes; Berufsprüfung; Zahlung; Arbeitgeberin; Kursteilnehmer; Gesuch; Absolventen; Auslegung; Fachprüfung; Urteil; Absolventin; Absolvierende; Kursanbieterin; Verfügung; Berufsbildung; Zahlungsbestätigung