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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 647a ZGB vom 2024

Art. 647a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 647a 3. Gewöhnliche Verwaltungshandlungen (1)

1 Zu den gewöhnlichen Verwaltungshandlungen ist jeder Miteigentümer befugt, insbesondere zur Vornahme von Ausbesserungen, Anbau- und Erntearbeiten, zur kurzfristigen Verwahrung und Aufsicht sowie zum Abschluss der dazu dienenden Verträge und zur Ausübung der Befugnisse, die sich aus ihnen und aus den Miet, Pacht- und Werkverträgen ergeben, einschliesslich der Bezahlung und Entgegennahme von Geldbeträgen für die Gesamtheit.

2 Mit Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer kann die Zuständigkeit zu diesen Verwaltungshandlungen unter Vorbehalt der Bestimmungen des Gesetzes über die notwendigen und dringlichen Massnahmen anders geregelt werden.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 1963, in Kraft seit 1. Jan. 1965 (AS 1964 993; BBl 1962 II 1461).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 647a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB230007Forderung und PfandrechtKlagt; Beklagten; Stockwerkeigentümer; Berufung; Recht; Vorinstanz; Sammlung; Beschlüsse; Wertquote; Versammlung; Verwaltung; Rechtsmittel; Forderung; Verfahren; Entscheid; Klage; Rungen; Einberufung; Wirksam; Urteil; Stockwerkeigentümerversammlung; Verrechnung; Beschluss; Vertreten; Forderung; Bezirks; Nichtigkeit; Lugano; Partei; Grundbuch
ZHNP160026Nichtigerklärung bzw. Anfechtung von Beschlüssen der Versammlung der StockwerkeigentümerBeschlüsse; Stockwerkeigentümer; Verfahren; Vorinstanz; Recht; Mergemeinschaft; Berufung; Beschluss; Entscheid; Tiefgarage; Verwaltung; Miteigentümer; Interne; Gerin; Beklagten; Stimme; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Gültig; Miteigentum; Gericht; Verfügung; Gültigkeit; Nteresse; Anfechtung; Parteien; Rechtsschutzi; Miteigentümergemeinschaft; Miteigentums; Verwaltungsordnung; Stimmen
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