CCS Art. 644 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 644 CCS dal 2025

Art. 644 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 644 Accessori 1. Definizione

1 Ogni atto di disposizione di una cosa si estende, se non è fatta eccezione, anche ai suoi accessori.

2 Accessori sono le cose mobili che, secondo il concetto usuale del luogo o secondo la manifesta intenzione del proprietario, sono durevolmente destinate all’uso, al godimento od alla conservazione della cosa principale e che vi furono annesse, connesse od altrimenti poste perché servissero alla medesima.

3 La temporanea separazione della cosa principale non toglie ad una cosa la qualità di accessorio.


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Art. 644 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE120241Nichtanhandnahme Wohnung; Küche; Staatsanwaltschaft; Recht; Nichtanhandnahme; Einbauküche; Räumung; Verfügung; Untersuchung; Eingabe; Mobiliar; Beschwerdegegnerin; Zürich-Limmat; Beschwerdegegnerinnen; Anzeige; Entscheid; Sachverhalt; Verhältnis; Entschädigung; Kanton; Stellung; Anzeige; Mitnahme; Kantons; Sachen; Stellungnahme; Tatbestände; Beiständin; Eigentum
ZHPS110119Festsetzung des ZugehörsBetreibung; Zugehör; Verfügung; SchKG; Betreibungsamt; Entscheid; Nichtig; Zugehörs; Nichtigkeit; Aufsichtsbehörde; Liegenschaft; Festsetzung; Sinne; Schuldbetreibung; Konkurs; Schuldbetreibungs; Bezirksgericht; Zuständigkeit; Verfahren; Urteil; Beschwerdegegner; Hinwil; Konkurssachen; Interesse; Lastenverzeichnis; Cometta/Möckli; Grundpfand
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2004/127Entscheid Fernmelderecht, Abgrenzung öffentliches Recht/Zivilrecht, Art. 37 FMG (SR 784.10). Eine Streitigkeit zwischen einer Fernmeldekonzessionärin und dem Kanton St. Gallen über die Frage, ob sich der im FMG verankerte Anspruch auf das Eigentum an den Leitungen in öffentlichem Grund auch auf Leerrohre und Kabelschutzanlagen erstreckt, ist zivilrechtlicher Natur, weshalb darüber nicht hoheitlich von der Behörde mittels Verfügung entschieden werden kann (Verwaltungsgericht, B 2004/127). Kabel; Recht; Verwaltung; Eigentum; Leerrohre; Bewilligung; Sachen; Verfügung; Kanton; Kabelkanal; Bundes; Swisscom; Leerrohren; Eigentums; Quot; Entscheid; Gallen; Strasseninspektor; Strasseninspektorat; Bewilligungsnehmerin; Eigentumsverhältnisse; öffentlich-rechtliche; Zuständigkeit; Verwaltungsrecht; Kabelschutzrohranlage; Über; Baudepartement; Verwaltungsgericht; Kantons
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 III 28Zugehöreigenschaft von Hotelmobiliar (Art. 644/645 ZGB). - Tragweite einer Anmerkung im Grundbuch, die sich auf das Mobiliar eines inzwischen abgerissenen Hotels bezieht (E. 2). - Klarer Wille des Eigentümers, das Mobiliar als Zugehör des Hotels zu betrachten (E. 3). Hotel; Zugehör; Mobiliar; Fuchs; Hotelmobiliar; Wille; Willen; Grundbuch; Liegenschaft; Anmerkung; Konkurs; Crédit; Foncier; Continental; Vaudois; Eigentümer; Urteil; Zugehöreigenschaft; Hotels; Baukredit; Schuldbrief; Berufung; Willens; Lausanne; Zugehöranmerkung; Hauptsache; Grundbuchanmerkung; Zeitpunkt; Restaurant
98 Ia 163Art. 4 BV; Art. 2 Üb. Best. BV; Handänderungsabgabe. Art. 7 Abs. 1 des bernischen Gesetzes über die Handänderungs- und Pfandrechtsabgaben vom 15. November 1970 (Besteuerung der anlässlich eines Grundstückerwerbs mitveräusserten Zugehör) verstösst weder gegen Art. 4 BV noch gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts. Zugehör; Grundstück; Abgabe; Handänderungs; Handänderungsabgabe; Grundstücks; Grundbuch; Urteil; Leistung; Recht; Kanton; Steuer; Zusammenhang; Übertragung; Verwaltungsgericht; Entscheid; MEIER; Eigentum; Veräusserung; Behandlung; Bundesgericht; Kantons; Bundesrechts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Meier-Hayoz, Breitschmid, Jungo, Arnet, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016
Meier-Hayoz, Breitschmid, Jungo, Arnet, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016