Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 64 StPO vom 2024

Art. 64 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 64 Disziplinarmassnahmen

1 Die Verfahrensleitung kann Personen, die den Geschäftsgang stören, den Anstand verletzen oder verfahrensleitende Anordnungen missachten, mit Ordnungsbusse bis zu 1000 Franken bestrafen.

2 Ordnungsbussen der Staatsanwaltschaft und der erstinstanzlichen Gerichte können innert 10 Tagen bei der Beschwerdeinstanz angefochten werden. Diese entscheidet endgültig.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 64 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB150196Fahren in fahrunfähigem Zustand etc. Beschuldigte; Unfall; Beschuldigten; Vorinstanz; Staatsanwalt; Berufung; Staatsanwaltschaft; Recht; Urteil; Busse; Massnahme; Verhalten; Unfalls; Verbindung; Polizei; Massnahmen; Sinne; Unfallstelle; Verkehrs; Verfahren; Verletzung; Geldstrafe; Vereitelung; Verkehrsregeln; Feststellung; Gericht; Bundesgericht
ZHUD130002Ordnungsbusse Staatsanwaltschaft; Ordnungsbusse; Schlusseinvernahme; Vorladung; Einvernahme; Staatsanwältin; Assistenzstaatsanwältin; Zeugen; Verfügung; Vorführung; -anwälte; Ausfällung; Winterthur; Unterland; Obergericht; Winterthur/Unterland; Verfahrens; Staatsanwältinnen; -anwälten; Befugnis; Recht; Bundesgerichtsgesetzes; Kantons; Kammer; Untersuchung; Ordnungsbussenverfügung; Hinweis; änden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.34-Beschuldigte; Maske; Beschuldigten; Recht; Polizist; Urteil; Polizisten; Restaurant; Masken; Ehefrau; Staat; Solothurn; Geldstrafe; Aussage; Tagessätze; Kanton; Amtshandlung; Apos; Staatsanwaltschaft; Polizei; Busse; Kantons; Täter; Kinder; Beweis
SOSTBER.2023.61-Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Urteil; Recht; Kosovo; Betrug; Staat; Anklage; Quittung; Landes; Urteils; Swisslos; Schweiz; Gewinn; Geldwäscherei; Quittungen; Beweis; Freiheitsstrafe; Vorhalt; Aussage; Berufung; Landesverweis; Anklageziffer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
98 Ia 135Art. 4 BV; kantonales Strafprozessrecht, Fristenlauf. Massgebend für den Beginn der Berufungsfrist nach Art. 142 StPO ist die tatsächliche Inempfangnahme des durch eingeschriebene Sendung zugestellten Urteils. Recht; Urteil; Sendung; Berufung; Zustellung; Entscheid; Frist; Urteils; Rechtsmittel; Kanton; Kantons; Anspruch; Vorschrift; Rechtsmittelfrist; Bundesgericht; Prozessordnung; Zustellversuch; Gehör; Adressat; Urteil; Kantonsgerichtsausschuss; Graubünden; Berufungsfrist; Inempfangnahme; Entscheides; Sendungen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.61Bundes; Bundesanwalt; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Filter; Verfahrens; Recht; Verfahren; Entscheid; Mandant; Herrn; Beschwerdekammer; Platini; Urteil; Gehör; Entscheide; Verwarnung; Mandanten; Verfahrens; Bundesgericht; BStGer; Zusammenhang; Sachverhalt; Handlung; Gehörs; Äusserung
SN.2021.12Bundesstrafgericht; Kammer; Verfahren; Ordnungsbusse; Bundesstrafgerichts; Gericht; Entscheid; Entscheide; Einzelrichter; Zeuge; Vorladung; Person; Tribunal; BStGer; Filter; Einvernahme; Behörde; Gebühr; Gerichtsschreiberin; Verfahrensleitung; Apos;; Ermessens; Gebührenrahmen; StBOG; Säumnis; Beschwerdekammer; Frist