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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 63 Sitzungspolizeiliche Massnahmen
1 Die Verfahrensleitung sorgt für Sicherheit, Ruhe und Ordnung während der Verhandlungen.
2 Sie kann Personen, die den Geschäftsgang stören oder Anstandsregeln verletzen, verwarnen. Im Wiederholungsfalle kann sie ihnen das Wort entziehen, sie aus dem Verhandlungsraum weisen und nötigenfalls bis zum Schluss der Verhandlung in polizeilichen Gewahrsam setzen lassen. Sie kann den Verhandlungsraum räumen lassen.
3 Sie kann die Unterstützung der am Orte der Verfahrenshandlung zuständigen Polizei verlangen.
4 Wird eine Partei ausgeschlossen, so wird die Verfahrenshandlung gleichwohl fortgesetzt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SF170002 | Ausstandsbegehren und Revision | Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Revision; Kammer; Verteidigung; Urteil; Zustellung; Obergericht; Gesuchstellers; Eingabe; Ausstand; Kantons; Person; Verfahrens; Oberrichter; Revisionsgesuch; Gericht; Obergerichts; Bundesgericht; Eingaben; Entscheid; Sinne; Keller; Rechtsmittel; VeÜ-ZSSV; Mitteilung; Ausstandsbegehren; Richter; Ausstandsgesuche |
ZH | SB120277 | versuchte vorsätzliche Tötung etc. | Beschuldigte; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Vorinstanz; Wohnung; Berufung; Verteidigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Genugtuung; Drogen; Verfahren; Gericht; Urteil; Kantons; Tötung; Massnahme; Berufungsverfahren; Freiheitsstrafe; Gericht; Antrag; Körperverletzung; Aussage; ätig |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GL | OG.2021.00053 | - | Maske; Massnahme; Staat; Verfahren; Staats; Massnahmen; Covid-; Bundes; Verordnung; Verfahrens; Einvernahme; Masken; -Verordnung; Schutz; Staatsanwältin; Urteil; Bundesgerichts; Person; Anordnung; Ordnungsbusse; Gesundheit; Recht; Epidemie; Einvernahmetermins; Maskentragepflicht; Staatsanwaltschaft; ützt |
BS | DG.2018.40 (AG.2021.160) | Befangenheitsantrag gegen den Strafgerichtspräsidenten (BGer 1B_240/2021 vom 08.02.2022) | Vorsitz; Vorsitzende; Beweis; Gericht; Verfahren; Verteidiger; Ausstand; Verfahrens; Verhandlung; Verteidigende; Gericht; Staat; Verteidigenden; Hauptverhandlung; Verteidigung; Beweisanträge; Staatsanwalt; Vorfrage; Staatsanwaltschaft; Vorsitzenden; Vorfragen; Befangenheit; Eingabe; Gerichts; Beschuldigte; Verfahren; Verfahrensleiter; Aufwand; önne |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
107 Ia 166 | Art. 6 Ziffer 2 EMRK; Kostenauflage bei Freispruch. Die in den meisten kantonalen Strafprozessordnungen vorgesehene Regelung, wonach einem Freigesprochenen Kosten auferlegt werden können, wenn er das Strafverfahren durch ein verwerfliches oder leichtfertiges Benehmen verursacht hat, verstösst nicht gegen die Unschuldsvermutung. | Recht; Urteil; Kostenauflage; Unschuldsvermutung; Verweigerung; Prozessordnung; Kantone; Verhalten; Kantons; Ziffer; Freispruch; Prozessordnungen; Freigesprochenen; Benehmen; Erwägungen; Verfahrenskosten; Prozessentschädigung; Sinne; Europäischen; Bundesgericht; Einwand; Haftung; Staat; Urteilskopf; Auszug; Abteilung; Staatsanwaltschaft; Obergericht |