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Das schweizerische Kartellgesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu schützen, indem es wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbrauch von Marktmacht verbietet. Es regelt auch Fusionen und Übernahmen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Die Wettbewerbskommission (WEKO) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen, um fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Art. 63 Referendum und Inkrafttreten
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.