FIDLEG Art. 63 - Ergänzende Bestimmungen

Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:



Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Art. 63 FIDLEG vom 2024

Art. 63 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) drucken

Art. 63 Ergänzende Bestimmungen

Der Bundesrat erlässt ergänzende Bestimmungen zum Basisinformationsblatt. Er regelt namentlich:

  • a. dessen Inhalt;
  • b. dessen Umfang, Sprache und Gestaltung;
  • c. die Modalitäten der Bereitstellung;
  • d. die Gleichwertigkeit ausländischer Dokumente mit dem Basisinformationsblatt nach Artikel 59 Absatz 2.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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