SVG Art. 62 -

Einleitung zur Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 62 SVG vom 2024

Art. 62 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 62 Schadenersatz, Genugtuung

1 Art und Umfang des Schadenersatzes sowie die Zusprechung einer Genugtuung richten sich nach den Grundsätzen des Obligationenrechtes (1) über unerlaubte Handlungen.

2 Hatte der Getötete oder Verletzte ein ungewöhnlich hohes Einkommen, so kann der Richter die Entschädigung unter Würdigung aller Umstände angemessen ermässigen.

3 Leistungen an den Geschädigten aus einer privaten Versicherung, deren Prämien ganz oder teilweise vom Halter bezahlt wurden, sind im Verhältnis seines Prämienbeitrages auf seine Ersatzpflicht anzurechnen, wenn der Versicherungsvertrag nichts anderes vorsieht.

(1) SR 220

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Art. 62 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB180014ForderungOpiat; Gutachten; Unfall; Vorinstanz; MEDAS; Beruf; Berufung; Opioid; Kausalzusammenhang; MEDAS-Gutachten; Opiate; Tramal; Recht; Unfallereignis; Schaden; Entzug; Schmerzen; Abhängigkeit; Opiatabhängigkeit; Adäquanz; Gutachter; Therapie; Opioide; Behandlung; önne
ZHHG140117ForderungUnfall; Geschwindigkeit; Verschulden; Motorrad; Haftung; Beklagte; Beklagten; Beweis; Genugtuung; Verstorbene; Parteien; Schaden; Recht; Fahrzeug; Verstorbenen; Gutachten; Kollision; Kurve; Stellung; Gericht; Gutachter; Umstände; Selbstverschulden; Halter; Aussage; Fahrfehler
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 157 (6B_368/2011)Art. 47 OR, Art. 62 Abs. 1 SVG; Genugtuung bei Konkubinatsverhältnis. Ein stabiles Konkubinatsverhältnis kann im Sinne von Art. 47 OR einen Anspruch auf Genugtuung zugunsten des überlebenden Konkubinatspartners begründen; Begriff des stabilen Konkubinatsverhältnisses (E. 2). être; éfunt; était; énal; Tribunal; édéral; éré; éparation; épouse; Appel; étention; Kommentar; été; Konkubinatsverhältnis; étant; étentions; éférence; BREHM; çais; éfinie; élément; Extrait; Arrêt; énale; évrier; Genugtuung; éparé; épens; ères
132 III 321Schadensberechnung bei Invalidität; Überentschädigungsverbot; Anrechnung von schadensausgleichenden Leistungen Dritter; Haushaltschaden (Art. 42 Abs. 2, Art. 46 Abs. 1 und Art. 51 Abs. 2 OR; Art. 34 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2 in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen). Anrechnung von BVG-Invalidenleistungen an den zu ersetzenden Erwerbsausfallschaden. Voraussetzungen der Kongruenz der Leistungen und des Bestehens einer Rückgriffsmöglichkeit der Pensionskasse gegen den Haftpflichtigen, insbesondere im Fall, in dem die Vorsorgeeinrichtung in ihrem Reglement nicht vorgesehen hat, dass ihr der Geschädigte seine Ansprüche gegen den Haftpflichtigen abtreten muss (E. 2). Berücksichtigung einer Reallohnerhöhung bei der Berechnung des künftigen Haushaltschadens (E. 3). Haushalt; Schaden; Haushalts; Haushaltschaden; Leistung; Arbeit; Regress; Leistungen; Pensionskasse; Berechnung; Person; Reallohnerhöhung; Vorsorge; SCHAETZLE; Haushaltschadens; Haftpflicht; Versicherung; Recht; Vorinstanz; Schadens; WEBER; SCHAETZLE/; Vorsorgeeinrichtung; Alter; Bundesgericht; Arbeitnehmer; Ersatz