LDIP Art. 62 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 62 LDIP de 2025

Art. 62 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 62 Mesures provisoires

1 Le tribunal suisse saisi d’une action en divorce ou en séparation de corps est compétent pour ordonner des mesures provisoires, sauf si son incompétence pour statuer au fond est manifeste ou a été constatée par une décision ayant force de chose jugée.

2 Les mesures provisoires sont régies par le droit suisse.

3 Sont réservées les dispositions de la présente loi sur l’obligation alimentaire entre époux (art. 49), les effets de la filiation (art. 82 et 83) et la protection des mineurs (art. 85).


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Art. 62 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220021Anerkennung und Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils (Vorsorgeausgleich, vorsorgliche Massnahme)Vorsorge; Gericht; Vorsorgeeinrichtung; Berufung; Parteien; Vorsorgeausgleich; Scheidung; Zuständigkeit; Schweiz; Massnahme; Vorsorgeeinrichtungen; Beklagten; Auszahlung; Bezirksgericht; Vorsorgeguthaben; Schweizer; Recht; Klage; Vorinstanz; Gerichtsstand; Gerichte; Massnahmen; Berufungsklägerin; Durchführbarkeitserklärung; FRANKREICH; ämtliche
ZHLE180039Eheschutz (vorsorgliche Massnahmen)Gesuchsgegner; Kinder; Richt; Schweiz; Recht; Kindes; Massnahme; Dubai; Massnahmen; Trennung; Vereinigten; Arabischen; Emirate; Berufung; Aufenthalt; Kindern; Kindeswohl; Vorinstanz; Gesuchsgegners; Entscheid; Gericht; Wohnsitz; HKsÜ; Eheschutz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2002 6E. Internationales Privatrecht6 Eheschutz, Präliminarien- Abgrenzung der Anwendbarkeit von IPRG und LugÜ bei eherechtlichenStreitsachen (Erw. 3/b)- führen in der Schweiz wohnhafte ausländische Ehegatten einen Scheidungs- oder Trennungsprozess im Ausland, ist der schweizerische Präliminarrichter gestützt... ändig; Scheidung; Zuständigkeit; Gericht; Entscheid; LugÜ; Massnahme; Massnahmen; Recht; Schweiz; Verfahren; Kommentar; Entscheidung; Einlassung; Volken; Eheschutz; Ehegatten; Scheidungsurteil; Richter; Walter; Gerichte; Ladung; IPRG-; Schei-; Erlass
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 III 326 (5C.287/2006)Art. 10, 46 IPRG; ausländischer Scheidungsprozess. Abgrenzung und Voraussetzungen der Zuständigkeit schweizerischer Gerichte zur Anordnung von vorsorglichen Massnahmen und von Eheschutzmassnahmen (E. 3). Scheidung; Massnahmen; Gericht; Zuständigkeit; Schweiz; Recht; Gerichte; Urteil; Obergericht; Eheschutzmassnahmen; Entscheid; Scheidungsklage; Ausland; Scheidungsverfahren; Bundesgericht; Erlass; Wohnsitz; Amtsgericht; Scheidungsverfahrens; Nichtigkeitsbeschwerde; Anordnung; Wohnung; Unterhaltsbeiträge; Tschechien; ätzlich
130 III 489Anweisung an die Schuldner im internationalen Verhältnis (Art. 137 Abs. 2 i.V.m. Art. 177 ZGB; Art. 10 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973). Die Anweisung an die Schuldner stellt keine Zivilsache im Sinne von Art. 68 OG dar, weshalb die Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen und einzig die staatsrechtliche Beschwerde gemäss Art. 84 ff. OG zulässig ist (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). Die Anweisung an die Schuldner stellt eine besondere familienrechtliche Sanktion bei Nichterfüllung der Unterhaltspflicht dar und untersteht daher nicht dem Statut der Unterhaltsforderung (E. 2). Unterhalt; Unterhalts; Recht; Schuldner; Schuldneranweisung; Anweisung; Obergericht; Urteil; Unterhaltspflicht; Kommentar; UStÜ; Nichtigkeitsbeschwerde; Unterhaltsforderung; Zivilsache; Unterhaltsstatut; Sinne; Statut; Bundesgericht; Massnahme; Scheidung; Unterhaltspflichten; Sanktion; Nichterfüllung; Ergänzung; Schweiz; Pensionskasse; Eingabe; Obergerichts; Auffassung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Internationales Privatrecht2004
Keller, Vischer, Heini, Siehr, Volken Zürich1993