IPRG Art. 62 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 62 IPRG vom 2025

Art. 62 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 62 Vorsorgliche Massnahmen

1 Das schweizerische Gericht, bei dem eine Scheidungs- oder Trennungsklage hängig ist, kann vorsorgliche Massnahmen treffen, sofern seine Unzuständigkeit zur Beurteilung der Klage nicht offensichtlich ist oder nicht rechtskräftig festgestellt wurde.

2 Die vorsorglichen Massnahmen unterstehen schweizerischem Recht.

3 Die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Unterhaltspflicht der Ehegatten (Art. 49), die Wirkungen des Kindesverhältnisses (Art. 82 und 83) und den Minderjährigenschutz (Art. 85) sind vorbehalten.


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Art. 62 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220021Anerkennung und Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils (Vorsorgeausgleich, vorsorgliche Massnahme)Vorsorge; Gericht; Vorsorgeeinrichtung; Berufung; Parteien; Vorsorgeausgleich; Scheidung; Zuständigkeit; Schweiz; Massnahme; Vorsorgeeinrichtungen; Beklagten; Auszahlung; Bezirksgericht; Vorsorgeguthaben; Schweizer; Recht; Klage; Vorinstanz; Gerichtsstand; Gerichte; Massnahmen; Berufungsklägerin; Durchführbarkeitserklärung; FRANKREICH; ämtliche
ZHLE180039Eheschutz (vorsorgliche Massnahmen)Gesuchsgegner; Kinder; Richt; Schweiz; Recht; Kindes; Massnahme; Dubai; Massnahmen; Trennung; Vereinigten; Arabischen; Emirate; Berufung; Aufenthalt; Kindern; Kindeswohl; Vorinstanz; Gesuchsgegners; Entscheid; Gericht; Wohnsitz; HKsÜ; Eheschutz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2002 6E. Internationales Privatrecht6 Eheschutz, Präliminarien- Abgrenzung der Anwendbarkeit von IPRG und LugÜ bei eherechtlichenStreitsachen (Erw. 3/b)- führen in der Schweiz wohnhafte ausländische Ehegatten einen Scheidungs- oder Trennungsprozess im Ausland, ist der schweizerische Präliminarrichter gestützt... ändig; Scheidung; Zuständigkeit; Gericht; Entscheid; LugÜ; Massnahme; Massnahmen; Recht; Schweiz; Verfahren; Kommentar; Entscheidung; Einlassung; Volken; Eheschutz; Ehegatten; Scheidungsurteil; Richter; Walter; Gerichte; Ladung; IPRG-; Schei-; Erlass
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 III 326 (5C.287/2006)Art. 10, 46 IPRG; ausländischer Scheidungsprozess. Abgrenzung und Voraussetzungen der Zuständigkeit schweizerischer Gerichte zur Anordnung von vorsorglichen Massnahmen und von Eheschutzmassnahmen (E. 3). Scheidung; Massnahmen; Gericht; Zuständigkeit; Schweiz; Recht; Gerichte; Urteil; Obergericht; Eheschutzmassnahmen; Entscheid; Scheidungsklage; Ausland; Scheidungsverfahren; Bundesgericht; Erlass; Wohnsitz; Amtsgericht; Scheidungsverfahrens; Nichtigkeitsbeschwerde; Anordnung; Wohnung; Unterhaltsbeiträge; Tschechien; ätzlich
130 III 489Anweisung an die Schuldner im internationalen Verhältnis (Art. 137 Abs. 2 i.V.m. Art. 177 ZGB; Art. 10 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973). Die Anweisung an die Schuldner stellt keine Zivilsache im Sinne von Art. 68 OG dar, weshalb die Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen und einzig die staatsrechtliche Beschwerde gemäss Art. 84 ff. OG zulässig ist (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). Die Anweisung an die Schuldner stellt eine besondere familienrechtliche Sanktion bei Nichterfüllung der Unterhaltspflicht dar und untersteht daher nicht dem Statut der Unterhaltsforderung (E. 2). Unterhalt; Unterhalts; Recht; Schuldner; Schuldneranweisung; Anweisung; Obergericht; Urteil; Unterhaltspflicht; Kommentar; UStÜ; Nichtigkeitsbeschwerde; Unterhaltsforderung; Zivilsache; Unterhaltsstatut; Sinne; Statut; Bundesgericht; Massnahme; Scheidung; Unterhaltspflichten; Sanktion; Nichterfüllung; Ergänzung; Schweiz; Pensionskasse; Eingabe; Obergerichts; Auffassung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Internationales Privatrecht2004
Keller, Vischer, Heini, Siehr, Volken Zürich1993