Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 62

Zusammenfassung der Rechtsnorm BBG:



Das Berufsbildungsgesetz (BBG) regelt die Berufsbildung in der Schweiz, indem es die Rahmenbedingungen für die Ausbildung festlegt und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Berufsbildungsämtern, Berufsfachschulen und Betrieben regelt. Es umfasst Regelungen zur Berufsbildungspflicht, Berufsbildungsverträgen, Berufsbildungsbeiträgen und Berufsfachschulen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung qualitativ hochwertig ist und den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht. Das BBG dient als wichtiges Instrument zur Förderung der beruflichen Bildung und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Schweiz.

Art. 62 BBG vom 2024

Art. 62 Berufsbildungsgesetz (BBG) drucken

Art. 62 Strafbestimmungen Zuwiderhandlung und Unterlassung

1 Mit Busse wird bestraft, wer Personen bildet:

  • a. ohne Bewilligung nach Artikel 20 Absatz 2;
  • b. ohne den Lehrvertrag (Art. 14) abzuschliessen.
  • 2 Bei leichtem Verschulden kann statt der Busse eine Verwarnung ausgesprochen werden.


    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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