ZGB Art. 617 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 617 ZGB vom 2025

Art. 617 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 617 Übernahme a. Anrechnungswert (1)

Grundstücke sind den Erben zum Verkehrswert anzurechnen, der ihnen im Zeitpunkt der Teilung zukommt.

(1) Fassung gemäss Art. 92 Ziff. 1 des BG vom 4. Okt. 1991 über das bäuerliche Bodenrecht, in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 1410; BBl 1988 III 953).

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Art. 617 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB200044Erbteilung / RückweisungBeklagte; Beklagten; Vorinstanz; Gewerbe; Erben; Berufung; Verfahren; Parteien; Urteil; Entscheid; Kläger; Ertrag; Ertrags; Ertragswert; Klägers; Dispo; Erbengemeinschaft; Liegenschaft; Dispositiv; Schätzung; Recht; Verfahrens; Ziffer; Berufungsverfahren; Kammer; Zuweisung; Gewerbes
ZHRB110033TestamentsanfechtungStreit; Streitwert; Gericht; Liegenschaft; Kostenvorschuss; Beschwerdeführer; Parteien; Verkehrswert; Nutzniessung; Entscheid; Recht; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Eigenmietwert; Betrag; Vorinstanz; Erblasserin; Verfahren; Frist; Prozent; Beschwerdeführern; Vorschuss; Beschluss; Hinweis; Eingabe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2019/129Entscheid Kostenverteilung Altlasten-Voruntersuchung; Art. 32d USG. Die Beschwerdeführerin hatte Kenntnis von einer allfälligen Belastung, weshalb eine Kostenbefreiung nach Art. 32d Abs. 2 Satz 3 USG nicht in Betracht kommt. Sie trifft zwar kein Verursacheranteil als Verhaltensstörerin, denn sie hat die Belastung durch die chemische Reinigung weder selbst herbeigeführt, noch hätte sie sie vermeiden können. Die Beschwerdeführerin ist jedoch als Inhaberin des Grundstücks Zustandsstörerin. Im vorliegenden Fall erscheint die der Beschwerdeführerin auferlegte Haftungsquote von 30 % nicht als exzessiv (Verwaltungsgericht, B 2019/129). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 1C_117/2020). Grundstück; Belastung; Sanierung; Standort; Recht; Untersuchung; Kostenverteilung; Gemeinde; Massnahmen; Verursacher; Entscheid; Standorte; Kostenanteil; Zustand; Vorteil; Gallen; Reinigung; Ehemann; Grundstücks; Sanierungskosten; Untersuchungs; Vorinstanz; Verwaltungsgericht; Erbteilung; Voruntersuchung; Kostenverteilungsverfügung; önnen
BSEL.2019.15 (SVG.2020.112)Aufrechnung von Verzichtsvermögen in der EL-Berechnung (Bundesgerichtsurteil 9C_435/2020)Einsprache; Vermögens; Einspracheentscheid; Recht; Beschwerde; Urteil; Leistung; Ehemann; Berechnung; Bundesgericht; Vermögensverzicht; Verfügung; Konto; Ergänzungsleistung; Ergänzungsleistungen; Betrag; Bundesgerichts; Sozialversicherungsgericht; Beschwerdeergänzung; Vaters; Kalenderjahr; Liegenschaft; Erbteilung; EL-Berechnung; Verkehrswert; Verzicht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 III 50Bewertung von Vermögensgegenständen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung (Art. 211 ZGB) (Änderung der Rechtsprechung). Belastungen eines Vermögensgegenstandes, die sich erst künftig realisieren könnten, sind bei dessen Bewertung als wertvermindernde Faktoren stets zu berücksichtigen (E. 2a). Ob und gegebenenfalls wann sich solche latente Lasten verwirklichen könnten, ist für deren Bewertung bestimmend. Dabei entscheidet der Richter unter Berücksichtigung aller Umstände '«ex aequo et bono'» (E. 2b). Gewinn; Bewertung; Gewinnbeteiligungs; Obergericht; Gewinnbeteiligungsrecht; Auseinandersetzung; Landwirtschaftsbetrieb; Verkehrswert; Beklagten; Rückübertragungsanspruch; Landwirtschaftsbetriebe; Urteil; Landwirtschaftsbetriebes; Betrieb; Vorkaufs; Vereinbarung; Ertragswert; Vorkaufsrecht; Miterben; Erben; Belastung; Belastungen; Gewerbe
116 II 174Beginn der Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke (Art. 3 Abs. 3 BBSG). Mit der Erbteilung beginnt eine neue fünfjährige Sperrfrist zu laufen. Sperrfrist; Erbteilung; Grundstück; Grundstücke; Veräusserung; Grundbuch; Erwerb; Buchst; Erbgang; Eigentum; Grundstücken; Veränderung; Grundbuchamt; Zusammenhang; Erben; Erwerbs; Kommission; Gesamteigentümer; Eigentums; Miteigentum; Gesamteigentum; Luzern; Bundesgericht; Zweck; Ausgleichung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hausheer, Wolf, EggelBerner Kommentar – Die Teilung der Erbschaft2014
Schweizer Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht1998