LAM Art. 61 - Indennit? per spese di formazione professionale

Einleitung zur Rechtsnorm LAM:



Art. 61 LAM dal 2024

Art. 61 Legge federale
sull’assicurazione militare (LAM) drucken

Art. 61 Indennit per spese di formazione professionale

Se i genitori o il coniuge hanno sostenuto spese rilevanti per la formazione professionale dell’assicurato e se questi è morto prima del compimento della formazione o nei tre anni successivi, può essere concesso loro un contributo adeguato.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 V 161Art. 12 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 MVG, Art. 5 VwVG: Bedeutung des Vorschlages auf Erledigung und des dagegen erhobenen Einspruches. Rechtsfolgen bei unterbliebener Annahme. - Der innert Frist nicht ausdrücklich angenommene Vorschlag auf Erledigung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 MVG weist keinen Verfügungscharakter auf. Deshalb stellt auch das durch einen Einspruch ausgelöste, in Art. 12 Abs. 3 MVG vorgesehene weitere Verfahren kein eigentliches Einspracheverfahren dar. - Kündigt die Direktion der Militärversicherung nach erhobenem Einspruch und erneuter Prüfung eine Verschlechterung der Rechtsstellung im Vergleich zu der im Vorschlag enthaltenen Regelung an (wozu sie zur Wahrung des rechtlichen Gehörs vor Erlass einer entsprechenden Verfügung verpflichtet ist), kann der Betroffene daher durch nachträglichen Rückzug des Einspruchs nicht mehr bewirken, dass der ursprüngliche Vorschlag rechtskräftig wird, und damit die drohende Schlechterstellung abwenden. Vorschlag; Verfügung; Einspruch; Recht; Versicherung; Versicherungsgericht; Militärversicherung; Verfahren; Invalidenrente; Frist; Sinne; Einspruchs; Gehör; Bundes; Verwaltung; Urteil; Direktion; Aufhebung; Vorinstanz; Einsprache; Einspracheverfahren; Rückzug; Peter; Absicht; Rechtskraft; Antrag; Vorschlages; Erledigung; ücklich