Loi fédérale sur l’assurance militaire (LAM) Art. 61

Zusammenfassung der Rechtsnorm LAM:



Art. 61 LAM de 2024

Art. 61 Loi fédérale
sur l’assurance militaire (LAM) drucken

Art. 61 Indemnité pour frais de formation professionnelle

Lorsque les père et mère ou le conjoint de l’assuré ont assumé des frais importants pour la formation professionnelle de l’assuré et que ce dernier est décédé avant d’avoir terminé cette formation ou au cours des trois ans suivant la fin de sa formation professionnelle, un montant équitable peut leur être accordé.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 V 161Art. 12 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 MVG, Art. 5 VwVG: Bedeutung des Vorschlages auf Erledigung und des dagegen erhobenen Einspruches. Rechtsfolgen bei unterbliebener Annahme. - Der innert Frist nicht ausdrücklich angenommene Vorschlag auf Erledigung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 MVG weist keinen Verfügungscharakter auf. Deshalb stellt auch das durch einen Einspruch ausgelöste, in Art. 12 Abs. 3 MVG vorgesehene weitere Verfahren kein eigentliches Einspracheverfahren dar. - Kündigt die Direktion der Militärversicherung nach erhobenem Einspruch und erneuter Prüfung eine Verschlechterung der Rechtsstellung im Vergleich zu der im Vorschlag enthaltenen Regelung an (wozu sie zur Wahrung des rechtlichen Gehörs vor Erlass einer entsprechenden Verfügung verpflichtet ist), kann der Betroffene daher durch nachträglichen Rückzug des Einspruchs nicht mehr bewirken, dass der ursprüngliche Vorschlag rechtskräftig wird, und damit die drohende Schlechterstellung abwenden. Vorschlag; Verfügung; Einspruch; Recht; Versicherung; Versicherungsgericht; Militärversicherung; Verfahren; Invalidenrente; Frist; Sinne; Einspruchs; Gehör; Bundes; Verwaltung; Urteil; Direktion; Aufhebung; Vorinstanz; Einsprache; Einspracheverfahren; Rückzug; Peter; Absicht; Rechtskraft; Antrag; Vorschlages; Erledigung; ücklich