ZGB Art. 592 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 592 ZGB vom 2025

Art. 592 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 592 Erwerb durch das Gemeinwesen

Fällt eine Erbschaft an das Gemeinwesen, so wird von Amtes wegen ein Rechnungsruf vorgenommen, und es haftet das Gemeinwesen für die Schulden der Erbschaft nur im Umfange der Vermögenswerte, die es aus der Erbschaft erworben hat.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 592 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF140032TestamentseröffnungKanton; Berufung; Recht; Testament; Testaments; Erben; Erbschaft; Kantons; Finanzdirektion; Inventar; Rechnungsruf; Urteil; Berufungsbeklagte; Testamentseröffnung; Winterthur; Personen; Gericht; Erbfähigkeit; Berufungsbeklagten; Verfügung; Eröffnung; Einzelgericht; Bundesgericht; Oberrichter; Erbschaftssachen; Bezirksgerichtes; Vorinstanz; Anstalt
ZHPF130051Erbausschlagung / Protokollierung Nachberufung der eingesetzten Erbin (Kosten), Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes in Erbschaftssachen des Bezirksgerichtes Zürich vom 23. September 2013 (EN130298)Vorinstanz; Gericht; Urteil; Erbschaft; Rechtsmittel; Interesse; Person; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Erbausschlagung; Erbschaftssachen; Einzelgericht; Personen; Protokoll; Erblasser; Kostenauflage; Gesuch; Rechtspflege; Beschwerdeverfahren; Bezirksgericht; Entscheid; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiberin; Maurer; Protokollierung; Erbin