Art. 59 LDIP dal 2025

Art. 59 Principio
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 59 Principio
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE160022 | Abänderung Eheschutz | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Eheschutz; Scheidung; Gericht; Recht; Abänderung; Verfahren; Berufung; Vorinstanz; Gesuchsgegnerin; Zuständigkeit; Unterhalt; Antrag; Massnahme; Scheidungsverfahren; Entscheid; Eingabe; Massnahmen; Verfügung; Griechenland; Eheschutzgericht; Schweiz; LugÜ; Bezirk |
ZH | PC150022 | Ehescheidung (Zuständigkeit) | Recht; Vorinstanz; Verfahren; Entscheid; Dispositivziffer; Beschwerde; Zuständigkeit; Berufung; Verfügung; Güterrecht; Frist; Scheidungspunkt; Beklagten; Gericht; Beschwerdeverfahren; Scheidungsklage; Endentscheid; Zwischenentscheid; Bundesgericht; Oberrichter; Ehescheidung; Bezirksgericht; Bülach; Amtsgericht; Paracin; Bezug; Scheidungspunkts; Güterrechts |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2002 6 | E. Internationales Privatrecht6 Eheschutz, Präliminarien- Abgrenzung der Anwendbarkeit von IPRG und LugÜ bei eherechtlichenStreitsachen (Erw. 3/b)- führen in der Schweiz wohnhafte ausländische Ehegatten einen Scheidungs- oder Trennungsprozess im Ausland, ist der schweizerische Präliminarrichter gestützt... | ändig; Scheidung; Zuständigkeit; Gericht; Entscheid; LugÜ; Massnahme; Massnahmen; Recht; Schweiz; Verfahren; Kommentar; Entscheidung; Einlassung; Volken; Eheschutz; Ehegatten; Scheidungsurteil; Richter; Walter; Gerichte; Ladung; IPRG-; Schei-; Erlass |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 109 (5A_841/2017) | Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). | Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Botschaft; Inkrafttreten; Entscheidung; Revision; Scheidungsurteil; Zuständigkeit; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Ergänzung; Gesetzgeber; Gesetzes; Vorsorgeansprüche; Austrittsleistung; Rückwirkung; Vorsorgeansprüchen; Bezug; Sachverhalt; ängig |
136 V 57 (9C_751/2009) | Art. 30c Abs. 6 BVG; Art. 331e Abs. 6 OR; Art. 22 FZG; Art. 122 ZGB. Verbleibt die mit Vorbezügen finanzierte Liegenschaft auch nach der Ehescheidung im Gesamteigentum beider Ex-Ehegatten, so sind die Vorbezüge bei der Vorsorgeausgleichsteilung zu berücksichtigen. Der Vorbezug des ausgleichsberechtigten Ehegatten kann jedoch nicht als Austrittsleistung mitgegeben werden, da er nach wie vor im Wohneigentum investiert ist und sich nicht mehr im Vermögen der Vorsorgeeinrichtung befindet (E. 3 und 4). Regeste b Art. 27 Abs. 1 IPRG; Art. 652 ff. ZGB. Der Ordre public ist nicht verletzt, wenn in einem ausländischen Scheidungsurteil die Weiterführung des Gesamteigentums an der ehelichen Wohnung über die Scheidung hinaus angeordnet wird (E. 5). | Vorsorge; Scheidung; Vorbezug; Recht; Vorsorgeeinrichtung; Urteil; Liegenschaft; Wohneigentum; Ehegatten; Austrittsleistung; Betrag; Parteien; Ehemann; Vorsorgeausgleich; Gesamteigentum; Ordre; Vorsorgeguthaben; Gericht; Wohneigentums; Vorbezüge; Scheidungsurteil; Ergänzung; Vorsorgeausgleichs; BÄDER; FEDERSPIEL; Teilung; üglich |