Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) Art. 59

Zusammenfassung der Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 59 BV vom 2024

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Art. 59 Militär- und Ersatzdienst

1 Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.

2 Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.

3 Schweizer, die weder Militär- noch Ersatzdienst leisten, schulden eine Abgabe. Diese wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und eingezogen.

4 Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.

5 Personen, die Militär- oder Ersatzdienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.


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Art. 59 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE170363NichtanhandnahmeStaatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Zivildienst; Nichtanhandnahme; Bundes; Verfügung; Oberland; Gericht; See/Oberland; Verfolgung; Nichtanhandnahmeverfügung; Untersuchung; Aufgebot; Empfang; Kantons; Eidgenossenschaft; Sinne; Vollzugsstelle; Fälle; Interesse; Verfahren; Oberrichter; Schweizerische; Anzeige; Bundesgesetz; Ersatzdienst; Zivildienstversäumnis; Aufgebote; Tagessätzen
ZHUE170142EinstellungBeschwerdegegner; Zivildienst; Ausland; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Amtes; Verfahren; Bundes; Einstellung; Zivildiensteinsatz; Schweizer; Auslandurlaub; Regionalzentrum; Verfügung; Einsatz; Pflicht; Aufgebot; Schweizerische; Regionalzentrums; Einschreiben; Behörde; -Limmat; Behörden; Abmeldung; Einführungskurs; Meldepflichten; Gesuch; Verfahrens
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGWPE.2022.4-Einsprache; Wehrpflicht; Recht; Steuergericht; Wehrpflichtersatzabgabe; Veranlagung; Gleichstellung; Männer; Vorinstanz; Revision; Entscheid; Gleichstellungsgesetz; Einspracheentscheid; Schweizer; Verstoss; Wehrpflichtersatzverwaltung; Veranlagungsverfügung; Bundesgericht; Verfügung; Rechtsmittel; Betrag; Veranlagungsverfügungen; Ersatzpflicht; Einspracheentscheide; Rekurs; SGWPE; Saldo
SOSGWPE.2022.1-Ersatz; Militär; Zivilschutz; Militär-; Wehrpflicht; Ersatzpflicht; Befreiung; Wehrpflichtersatz; Ersatzdienst; Zivildienst; Gesetzgeber; Wehrpflichtersatzabgabe; Auslegung; Bundes; Schutzdienst; Gesetzes; Recht; Kanton; Lücke; Dienstleistung; Steuergericht; Schweigen; Schweizer; Zivilschutzdienst; Einsprache; Entscheid; Ersatzbefreiung; ührt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 III 34 (5A_391/2021)
Regeste
Art. 32, 27 Abs. 1, Art. 39, 40, 40a IPRG ; Art. 39 ZGB ; Art. 8 EMRK ; Eintragung einer ausländischen Zivilstandsurkunde, Angabe des Geschlechts. Die Angabe des Geschlechts im schweizerischen Personenstandsregister kann nicht gestützt auf eine in Deutschland abgegebene Erklärung über die Streichung der Geschlechtsangabe aufgehoben werden (E. 3).
Geschlecht; Geschlechts; Person; Eintrag; Personen; Eintragung; Recht; Geschlechtsangabe; Register; Personenstands; Urteil; Streichung; Zivilstand; Schweiz; Anerkennung; Personenstandsregister; Ordre; Botschaft; Entscheid; Registerführung; Grundsätze; Angabe; Bezug; Staat; Gesetzgeber; Bundesrat; Geburt; Geschlechter; Deutschland; Obergericht
143 V 321 (9C_12/2017)Art. 53d Abs. 6 und Art. 52 BVG; Höhe der im Rahmen einer Teilliquidation zu teilenden Mittel; Zuständigkeit. (Streit-)Fragen, die untrennbar und unmittelbar mit derjenigen nach einer eventuellen Verantwortlichkeit zusammenhängen, sind nicht auf dem aufsichtsrechtlichen Weg zu klären und können daher nicht in das Teilliquidationsverfahren miteinbezogen werden (E. 4.2). Sammelstiftung; Teilliquidation; Umwandlung; Umwandlungssatz; Teuerung; Teuerungsfonds; Vorsorge; Reglement; Sicherheitsfonds; Rückstellungen; Ziffer; Beiträge; Dispositiv; Umwandlungssatzdifferenzen; Verfahren; Verfügung; Stichtag; Verpflichtung; Beschwerde; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Finanzierung; Bundesgericht; Stiftung; Vorsorgewerk; ätten

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4297/2021Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)Gesuch; Zivildienst; Gesuchs; Gesuchsteller; Vorinstanz; Frist; Verfügung; Durchdiener; Dienst; Beschwerdefrist; Frist; Modell; Bundesverwaltungsgericht; Wiederherstellung; Militärdienst; Zulassung; Quot;; Recht; WK-Modell; Durchdienen; Verpflichtung; Gesamtdauer; Zustellung; Urteil; Ausbildungsdienst; Verpflichtungserklärung; Durchdienende
B-4700/2021Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)Modul; Einsatz; Dienst; Zivildienst; Module; Semester; Vorinstanz; Testat; Quot;; Dienstverschiebung; Beschwerde; Modulendprüfung; Sinne; Gesuch; Sommer; Prüfung; I/Ziff; II/Ziff; Modulendprüfungen; Recht; Verfügung; III/Ziff; Studienführer; Bundesverwaltungsgericht; Person; Verschiebung; Ersteinsatz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2017.161Ansprüche aus Gleichstellungsgesetz (Art. 36 Abs. 4 BPG i.V.m. Art. 13 GIG).Arbeit; Bundes; Probezeit; Beschwerdegegner; Diskriminierung; Gericht; Gleichstellung; Mutterschaft; Gerichtsschreiber; Geschlecht; Gleichstellungsgesetz; Person; Arbeitszeit; Mutterschaftsurlaub; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Recht; Vorgesetzte; Bundesverwaltungsrichter; Reduktion; Gerichtsschreiberin; Vorgesetzten; Verlängerung; Entscheid; Geschlechts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Zürich 2002