BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ATSG:



Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Sozialversicherungsgesetzgebung, das allgemeine Bestimmungen für alle Sozialversicherungszweige regelt. Es legt Grundsätze für Leistungen fest, wie Bedürftigkeit und Solidarität, und regelt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialversicherungszweigen und Behörden. Das ATSG bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen für das schweizerische Sozialversicherungssystem, um die soziale Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Art. 59 ATSG vom 2024

Art. 59 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 59 Legitimation

Zur Beschwerde ist berechtigt, wer durch die angefochtene Verfügung oder den Einspracheentscheid berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.


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Art. 59 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2018.201Kostengutsprache für Knöchel-OrthesenKnöchel; Knöchelorthese; Unterschenkel; IV-Nr; Unterschenkelorthese; Beigeladene; Hilfsmittel; Kostenvoranschlag; Beigeladenen; Anspruch; IV-Stelle; Fortbewegung; Selbstsorge; Invalide; Sandale; Verfügung; Versicherungsgericht; Invalidenversicherung; Person; Solothurn; Ziffer; Sinne; Umwelt; «Sandale»
SOVSBES.2005.183InvalidenrenteBeistand; Interesse; Person; Beirat; Verfahren; Leistungen; Recht; Verfügung; Mitwirkung; IV-Leistung; Urteil; IV-Leistungen; Willen; Krankheit; Verfahrens; Interessen; Einsprache; Personen; Sozialversicherung; Rechte; Pflichten; Beistandes; Beistandschaft; Massnahme; Invalidenversicherung; Handlungen; Anmeldung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2021.199-ähig; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Gesundheitszustand; Rente; IV-Nr; Verfügung; Beigeladene; Invalidität; Verschlechterung; Beurteilung; Zeitpunkt; Recht; Invaliditätsgrad; Aufgabe; Beschwerden; Einschränkung; Gesundheitszustandes; Leistung; Diagnose; Beigeladenen; Vergleich; Störung; Aufgaben; Aufgabenbereich; _-Gutachten; Untersuchung; Funktion
SOVSBES.2021.176-Ergotherapie; Leiden; Beigeladene; Invalide; Massnahme; Invalidenversicherung; Behandlung; Leidens; Eingliederung; Aufgabe; IV-Stelle; Massnahmen; Kinder; Akten; Bericht; Kranken; Urteil; Abklärung; Anspruch; Aufgabenbereich; Erwerbsleben; Entwicklung; Versicherungsgericht; Solothurn; Verfügung; Verfahren; Entwicklungsstörung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 V 560Art. 52 Abs. 1, Art. 59 ATSG; Art. 103 lit. a OG: Einsprachelegitimation. Die Legitimation zur Erhebung einer Einsprache ist in gleicher Weise zu beurteilen wie im erstinstanzlichen Beschwerdeverfahren nach Art. 59 ATSG und damit entsprechend der Praxis zu Art. 103 lit. a OG (Erw. 3.2). Legitimation von Drittpersonen, insbesondere des Arbeitgebers, im Allgemeinen (Erw. 3.4-3.6). Der Arbeitgeber ist nicht bereits deshalb legitimiert, gegen die einen Rentenanspruch verneinende Verfügung der IV-Stelle Einsprache zu erheben, weil die Zusprechung einer Rente seine Lohnfortzahlungspflicht reduzieren würde oder er die Drittauszahlung verlangen könnte (Erw. 4). Verfügung; Arbeitgeber; Recht; Zahlung; Legitimation; Interesse; Entscheid; Rente; Person; Verwaltung; Arbeitgeberin; Versicherung; Bundes; Einsprache; Invalidenversicherung; Leistung; Urteil; Rechtsmittel; IV-Stelle; Unfall; Lohnfortzahlung; Hinweisen; Versicherungsgericht; Drittauszahlung; Verbindung; Arbeitgebers; Sinne

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2908/2018RenteSchweiz; Vorakten; Kosovo; Vorinstanz; Altersrente; Schweizer; Bundesverwaltungsgericht; Einsprache; Wohnsitz; Verfahren; Parteien; Schweizerische; Ausgleichskasse; Verfügung; BVGer; Sozialversicherung; Rente; Anspruch; Einspracheentscheid; Entscheid; Aufenthalt; Staatsangehörige; Behörde; Verfahrens; Bundesgericht; Einzelrichter; Daniel; Stufetti; Gerichtsschreiberin
C-1127/2016Freiwillige VersicherungVorinstanz; SAK-act; Einsprache; Ausschluss; Versicherung; Recht; Frist; Wohnadresse; E-Mail; Mahnung; Einspracheentscheid; Bundesverwaltungsgericht; Street; Urteil; AHV/IV; Ausschlussverfügung; Beiträge; Begründung; B-act; Schweizer; Brief; Einschreiben; Aufnahmeprozess; Verfahren; Parteien; Ausgleichskasse

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ueli KieserATSG- éd.2021
BollingerBasler Kommentar ATSG2020