Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) Art. 58b

Zusammenfassung der Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 58b AIG vom 2025

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Art. 58b Integrationsvereinbarungen und Integrationsempfehlungen

1 Die Integrationsvereinbarung hält die Ziele, Massnahmen und Fristen einer individuell vereinbarten Integrationsförderung fest. Sie regelt zudem die Finanzierung.

2 Sie kann insbesondere Zielsetzungen enthalten zum Erwerb von Sprachkompetenzen, zur schulischen oder beruflichen und wirtschaftlichen Integration sowie zum Erwerb von Kenntnissen über die Lebensbedingungen, das Wirtschaftssystem und die Rechtsordnung in der Schweiz.

3 Verlangen die zuständigen Behörden den Abschluss einer Integrationsvereinbarung, so wird die Aufenthaltsbewilligung erst nach Abschluss der Vereinbarung erteilt oder verlängert.

4 Die zuständigen Behörden können Personen, auf die Artikel 2 Absätze 2 und 3 sowie Artikel 42 Anwendung finden, Integrationsempfehlungen abgeben.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.278-Niederlassungsbewilligung; Sozialhilfe; Rückstufung; Integration; Recht; Widerruf; Ausländer; Urteil; Schweiz; Verwaltungsgericht; Bundesgericht; Aufenthalt; Verfügung; Beschwerde; Kanton; Situation; Massnahme; Bundesgerichts; Integrationsdefizit; Verwarnung; Ausländerin; Person; Vorinstanz
SOVWBES.2022.80-Sozialhilfe; Recht; Beschwerde; Schulden; Integration; Solothurn; Arbeit; Verfügung; Aufenthalt; Niederlassungsbewilligung; Beschwerdeführers; Aufenthalts; Urteil; Rückstufung; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Sicherheit; Migration; Frist; Verfahren; Staat; Ehefrau; Kanton; Dienste; Vertreter; Betreibung; Erwerb
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