SCC Art. 589 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 589 SCC from 2024

Art. 589 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 589 1. Liability as per inventory

1 Where an heir accepts the inheritance subject to public inventory, the debts of the deceased listed in the inventory and the assets pass to him or her.

2 The acquisition of the inheritance with all attendant rights and obligations takes effect retroactively from the date on which the succession process commenced.

3 The heir is liable for debts listed in the inventory both with the inheritance and with his or her own assets.


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Art. 589 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNQ120027ErbschaftInventar; Erbschaft; Berufung; Erben; Berufungskläger; Recht; Bezirksrat; Forderung; Kinder; Schweiz; Vormundschaftsbehörde; Andelfingen; Beistand; Beschluss; Entscheid; Sinne; Erblasser; Höhe; Vollstreckung; Erblassers; Inventars; Behörde; Geschäft; Erbteil; Einzelgericht; Annahme; Interesse; öglich
ZHLF110081Erbausschlagung und konkursamtliche Liquidation (Kosten)Urteil; Verfahren; Bezirkes; Erben; Einzelgericht; Beschwerdeführers; Erbschaft; Inventar; Bundesgericht; Oberrichter; Liquidation; Ausschlagungserklärung; Protokoll; Gerichtskosten; Mutter; Unterlagen; Kanton; Entscheid; Antragsteller; Interesse; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiberin; Bohli; Erbausschlagung; Einzelgerichtes; Aufklärung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Vorinstanz; Notariats; Kognition; Erblasser; Obergericht; Ziffer; Erblassers; Behörde
BSVD.2014.238 (AG.2015.596)Unterbrechung der Energielieferung vom 8. Oktober 2014Rekurrent; Verfügung; Forderung; Rekurs; Recht; Mahnung; Gebühr; Benützungsverhältnis; Elektrizität; Rechnung; Rekurrenten; öffentlich-rechtliche; Wohnung; Akontorechnung; IWB-Gesetz; Gebühren; Verwaltung; Schuld; Bundesgericht; Zahlung; Mahnungen; Verwaltungsgericht; Basel; Urteil; Lieferung; Schuldner; Leistung; Leistung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 I 117Art. 127 Abs. 1 BV, Art. 389 Ziff. 5 und Art. 390 Abs. 1 Ziff. 2 StrV/BE; Kosten der Strafuntersuchung, Haftung des Nachlasses, Legalitätsprinzip. Wer die Kosten des Strafverfahrens trägt, bestimmt das Gesetz (E. 4). Das Berner Strafverfahrensgesetz sieht nicht vor, dass die Kosten dem Nachlass des Angeschuldigten auferlegt werden können. Für einen solchen Kostenentscheid bei Verfahrenseinstellung infolge Todes des Angeschuldigten vor der Strafgerichtsverhandlung fehlt die gesetzliche Grundlage (E. 7). Angeschuldigte; Angeschuldigten; Verfahren; Recht; Kanton; Urteil; Verfahren; Kostenauflage; Verfahrens; Erben; Obergericht; Verfahrens; Lasses; Kantons; Berner; Verfahrenskosten; Kreis; Abgabe; Todes; Prozess; Folge; Haftung; Legalitätsprinzip; Verfahrensgesetz; Grundlage; Kreisgericht
113 II 118Haftungsbeschränkung des Erben für Nachlassschulden (Art. 590 ZGB). Die mit dem öffentlichen Inventar verbundene Haftungsbeschränkung gilt nur für Erbschaftsschulden. Diese Gesetzesbestimmung zum Schutze des Erben kann nicht gegen diesen angerufen werden, wenn er Zug um Zug eine Forderung aus Kauf geltend macht. Inventar; Eigentums; Eigentumsübertragung; Kaufpreis; Erben; Vertrag; Schutz; Anspruch; Kaufvertrag; Erbschaft; Haftungsbeschränkung; Forderung; Vertrags; Urteil; Forderung; Käufer; Kaufpreisforderung; Berufung; Klage; Schutze; Anzahlung; Über; Käufers; Annahme; Beklagten; Obergericht; Eigentumsübertragungsanspruch; Untergang; Lassaktiven; Verwirkung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4507/2011Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Vorinstanz; Rente; Recht; Erben; Renten; Erbschaft; Schuld; Inventar; Rentenbezüger; Rückerstattung; Rückforderung; Forderung; Quot;; VI-act; Verlassenschaft; Erblasser; Schulden; Rentenbezügers; Erblassers; Gläubiger; Einsprache; Betrag; Schweiz; Erbantritt; Erbenmachthaber; Forderungen; Anspruch; Rückforderungsanspruch; Annahme