CCS Art. 586 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 586 CCS dal 2024

Art. 586 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 586 II. Esecuzione, cause in corso, prescrizione

1 Durante la procedura d’inventario è sospesa ogni esecuzione per i debiti del defunto.

2 ... (1)

3 Le cause in corso sono sospese e non se ne possono proporre di nuove, riservati i casi d’urgenza.

(1) Abrogato dall’all. n. 3 della LF del 15 giu. 2018 (Revisione della disciplina della prescrizione), con effetto dal 1° gen. 2020 (RU 2018 5343; FF 2014 211).

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Art. 586 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210619Mord etc.Beschuldigte; †Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Person; Gerichtskasse; Vorinstanz; Verhalten; Recht
ZHLB160008Erbteilung / Auskunftserteilung / Absetzung Willensvollstrecker (vorsorgliche Massnahme bzw. vorsorgliches Verfügungsverbot)Beklagten; Berufung; Recht; Beschluss; Verfahren; Dispositivziffer; Bezirksgericht; Willens; Willensvollstrecker; Massnahme; Verfügung; Beschlusses; Rechtsmittel; Interesse; Interessen; Entscheid; Massnahmen; Tresorfach; Anträge; Schliessfach; Julius; Meilen; Todestag; Parteien; Anordnung; Antrag; Dispositivziffern; Verfahrens; Sistierung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 241Art. 585 f. ZGB, Art. 297 Abs. 4 SchKG; Einleitung eines neuen Prozesses und Verrechnung während eines Verfahrens des öffentlichen Inventars, das zur konkursamtlichen Liquidation der Erbschaft führt. Die Frage betreffend das Erfordernis der Dringlichkeit - wie von Art. 586 Abs. 3 ZGB für die Anstrengung eines neuen Prozesses während der Dauer des Inventars verlangt - wird mit Beendigung des Letzteren während des hängigen Prozesses gegenstandslos (E. 2). Für die Verrechnung, die von einem Gläubiger des Erblassers im Laufe des Verfahrens eines öffentlichen Inventars vorgenommenen wurde, welches der konkursamtlichen Liquidation der Erbschaft vorausging, ist die im SchKG für die Nachlassstundung vorgesehene Regelung analog anwendbar (E. 3). Inventario; Eredità; Azione; Corte; Erede; Ambito; Banca; Pretore; Urgenza; WISSMANN; Infatti; Prozesses; Inventars; Tribunale; ESCHER; Commento; TUOR/PICENONI; Accettazione; Istituto; Applicazione; SchKG; Verrechnung; Verfahrens; Liquidation; Erbschaft; Accertamento; Appello; Secondo; Esistenza

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1206/2024ArbeitslosenversicherungArbeit; Arbeitgeber; Vorinstanz; Urteil; Quot;; Recht; Kurzarbeit; Arbeitgeberkontrolle; Termin; Beweis; Betrieb; Kurzarbeitsentschädigung; Treuhandstelle; Frist; Verfahren; Leistung; Bundesverwaltungsgericht; Mitwirkung; E-Mail; Einzelunternehmen; Mitwirkungspflicht; Inhaber; Rückforderung; Einsprache