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Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.
Art. 58 5. Kapitel: Räder, Reifen Räder und Reifen
1 Die Räder müssen mit ausreichend tragfähigen Luftreifen oder andern, etwa gleich elastischen Reifen versehen sein, die sich für die Felgen eignen.
2 Reifen müssen sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs eignen. Ausgenommen sind Winterreifen nach Artikel 59 Absätze 3 und 4. (1)
3 Alle Reifen eines Fahrzeuges müssen dieselbe Bauart (Radial- oder Diagonalreifen) aufweisen.
4 Bei Luftreifen darf das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen.
5 Doppelreifen dürfen sich nicht berühren, sofern dies der Hersteller oder die Herstellerin nicht ausdrücklich gestattet.
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7 Reifen von Motorwagen, Motorrädern, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen müssen ein Genehmigungs- oder ein Prüfzeichen nach internationalen Normen aufweisen. (6)
8 An Fahrzeugen der Klassen M, N und O mit einer bauartbedingten oder zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und mehr müssen Reifen montiert sein, die den Verordnungen (EG) Nr. 661/2009 und (EU) Nr. 458/2011 entsprechen. (7)
(1) (4)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB110256 | Fahrlässige Tötung etc. | Beschuldigte; Sinne; Berufung; Beschuldigten; Verbindung; Busse; Urteil; Gericht; Fahrzeug; Zustand; Vorinstanz; Bundesgericht; Verkehr; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Fahrens; Verletzung; Übertretung; Tötung; Verkehrsregeln; BetmG; Betäubungsmittel; Geldstrafe; Angeklagte; Führens; Fahrzeuges; Tagessätze; Berufungsverfahren |
GR | SK1 2021 15 | Verletzung von Verkehrsregeln | Beschuldigte; Fahrzeug; Geschwindigkeit; Vorinstanz; Beschuldigten; Berufung; Sachverhalt; Fahrzeuge; Verkehr; Urteil; Verbindung; Fahrzeuges; Sicht; Verkehrs; Aussage; Verletzung; Sachverhalts; Kollision; Aussagen; Verkehrsregel; Unfall; Strasse; Staatsanwaltschaft; Verkehrsregeln; Busse; Verfahren |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2016.78 (AG.2017.514) | Übertretung der Chauffeurverordnung ARV1, Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges und Fahren unter Missachtung von Auflagen | Berufung; Fahrzeug; Berufungskläger; Reifen; Gewicht; Fahrzeuge; Gericht; Urteil; Fahrzeuges; Verkehr; Gewichts; Busse; Recht; Verfahren; Betrieb; Über; Chauffeur; Zustand; Sattelschlepper; Auflage; Missachtung; Auflagen; Reifentragkraft; Verletzung |