LU | S 99 4 | § 138 VRG. Eine lite pendente erlassene Verfügung beendet den Streit nur insoweit, als sie den Anträgen des Beschwerdeführers entspricht. Insoweit, als damit den Anträgen des Beschwerdeführers nicht stattgegeben wurde, besteht der Rechtsstreit weiter.
Für die Erstellung eines Gutachtens ist entscheidend, dass sich der Versicherte umfassend ausdrücken kann und an ihn gerichtete Fragen überhaupt versteht. Allenfalls ist ein Dolmetscher beizuziehen. Die einwandfreie Kommunikation in diesem Bereich stellt eine unabdingbare Voraussetzung für eine aussagekräftige Beurteilung der Arbeitsfähigkeit dar.
Art. 69 ff. IVV; § 2 EGIVG. Den Versicherten steht im Abklärungsverfahren nicht die freie Arztwahl zu. Dem Recht des Versicherten, gegen Sachverständige Ausstandsgründe geltend zu machen, entspricht als Korrelat die Pflicht der Verwaltung darüber zu befinden, ob gestützt auf die vorgebrachten Argumente vom Beizug einer Expertin oder eines Experten abzusehen ist. Dabei müssen konkrete Befangenheitsgründe in Bezug auf den vorliegenden Fall gegeben sein. Es muss sich um Umstände handeln, die den Vorwurf der Befangenheit in objektiver Weise als begründet erscheinen lassen. | Recht; Verfügung; IV-Stelle; Gutachten; Verfahren; Arbeit; Verwaltung; Begutachtung; Abklärung; MEDAS; Beschwerdeführers; MEDAS-Gutachten; Luzern; Streit; Richter; Bundes; Rechtsprechung; Rechtsverhältnis; Befangenheit; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Kanton; Streitgegenstand; Gesundheitszustand; Arbeitsfähigkeit; Abklärungen; Anfechtungs |
LU | S 92 216 | Art. 1 ff. KUVG. Von Gesetzes wegen besteht keine Verpflichtung, für die Kosten einer während der Zugehörigkeit zur Kasse eingetretenen Krankheit auch nach Beendigung der Mitgliedschaft aufzukommen. Der Leistungsanspruch ist an die Mitgliedschaft bei der Kasse gebunden und endet mit ihr. | Versicherung; Unfall; Kasse; Mitglied; Unfallversicherung; Mitgliedschaft; Krankenversicherung; Statuten; Luzern; Behandlung; Schweiz; Arbeitnehmer; Maurer; Versicherungsschutz; Zusatzversicherung; Übernahme; Personen; Familienglieder; Zeitpunkt; Schweizerisches; Bundesgesetz; Deckung; Unfallrisikos; Sozialversicherungsrecht; Grundversicherung |