Zivilgesetzbuch (ZGB)
Art. 573 ZGB vom 2024
Art. 573 1. Im Allgemeinen
1 Wird die Erbschaft von allen nächsten gesetzlichen Erben ausgeschlagen, so gelangt sie zur Liquidation durch das Konkursamt.
2 Ergibt sich in der Liquidation nach Deckung der Schulden ein Überschuss, so wird dieser den Berechtigten überlassen, wie wenn keine Ausschlagung stattgefunden hätte.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 573 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS230175 | Konkursamtliche Nachlassliquidation | Beschwerde; Erblasser; Erben; Beschwerdeführer; Erbschaft; Recht; Vorinstanz; Erblassers; Amtlich; Entscheid; Konkursamtliche; Urteil; Verfahren; Liquidation; Rechtsmittel; Partei; Begründung; Vorinstanzliche; Oberrichter; Hinwil; Bezirksgericht; Konkursgericht; Konkursamt; Vorinstanzlichen; Akten; Beschwerdeverfahren; Parteien; Hinterlässt; Stamm; Bundesgericht |
ZH | LZ200004 | Unterhalt | Berufung; Beklagten; Partei; Urteil; Unterhalt; Unentgeltliche; Dispositiv; Ziffer; Parteien; Verfahren; Urteils; Gericht; Unterhaltsbeiträge; Anschlussberufung; Bülach; Klägers; Bezahlen; Berufungsverfahren; Konkurs; Dispositiv-Ziffer; Unentgeltlichen; Zeitraum; Parteientschädigung; Bezirk; Bezirksgericht; Betreuungsunterhalt; Rechtspflege; Vorinstanz; Abänderung; Entscheid |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | II/1-2009/4 | Entscheid Art. 6 Abs. 1, Art. 9, Art. 60 Abs. 1 lit. f, Art. 61, Art. 62, Art. 63 lit. a, Art. 64 lit. a BGBB (SR 211.412.11); Art. 96 Abs. 3 und Art. 106 Abs. 2 lit. c LwG (SR 910.1), Art. 655 Abs. 2, Art. 682 Abs. 2, Art. 779 Abs. 3 ZGB (SR 210). Dem | |
AG | AGVE 2013 69 | 69 Art. 1 lit. b ZPO; Gerichtliche Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit1. Januar 2011 fehlt im Aargau eine Verfahrensregelung für diejenigen Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für welche nicht das Bundesrecht, aber das kantonale Recht eine richterliche Behörde vorschreibt. Die bestehende... | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 V 505 (9C_333/2013) | Art. 11 Abs. 1 lit. c und g ELG; Vermögensverzicht zu Lebzeiten des verstorbenen Ehegatten. Das Vermögen, auf das der verstorbene Ehegatte zu Lebzeiten verzichtet hat, stellt auch bei Ausschlagung der Erbschaft (Art. 573 Abs. 1 ZGB) und Überschuldung des Nachlasses im Umfang der Erbquote des überlebenden Ehegatten (mindestens die Hälfte [Pflichtteil]; Art. 471 Ziff. 3 ZGB) anrechenbares (Verzichts-)Vermögen dar (E. 2). | Beschwerde; Ehemann; Beschwerdegegnerin; Anspruch; Verzicht; Verstorbene; Tochter; Güter; Verstorbenen; Erbschaft; Lasses; Vorinstanz; Berechnung; Auseinandersetzung; Urteil; Ehegatte; Ehemannes; Ergänzungs; Güterrechtliche; Erbrechtlich; Gemeinde; Lebzeiten; Erbquote; überlebenden; Ehegatten; Bezug; Zusatzleistungen; Durchführungsstelle; Sozialversicherungsgericht |
136 V 7 (9C_194/2009) | Art. 28 IVG; Art. 573 Abs. 2 ZGB; Art. 196, 260 und 269 SchKG; Art. 48 VwVG; Art. 59 ATSG; Art. 89 Abs. 1 BGG; Anfechtung einer den Nachlass betreffenden Rentenverfügung durch einen ausschlagenden Erben. Ein Erbe, welcher die Erbschaft ausgeschlagen und nicht den Antritt der Erbschaft vor Abschluss des Konkursverfahrens erklärt hat, ist nicht legitimiert, einen in den Nachlass fallenden öffentlich-rechtlichen Rechtsanspruch - in casu Rentenverfügung einer IV-Stelle - in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu verfolgen (E. 2.2). Art. 573 Abs. 2 ZGB ist grundsätzlich auch in einem Nachkonkurs anwendbar (E. 2.2.2.2). | Recht; Beschwerde; Erben; Erbschaft; Anspruch; Recht; Konkurs; Rente; SchKG; Einsprache; Verfahren; Liquidation; Verfügung; IV-Stelle; Konkurs; Verstorbene; Interesse; Urteil; Ausgeschlagen; Verfügungen; Einspracheentscheid; Verstorbenen; Lasses; Aufl; Ausgeschlagene; Mutter; Ausgeschlagenen; Kinderrente; Abteilung; Basel-Stadt |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Matthias Häuptli | Praxiskommentar Erbrecht | 2011 |