Art. 56a Zusammentreffen von Massnahmen
1 Sind mehrere Massnahmen in gleicher Weise geeignet, ist aber nur eine notwendig, so ordnet das Gericht diejenige an, die den Täter am wenigsten beschwert.
2 Sind mehrere Massnahmen notwendig, so kann das Gericht diese zusammen anordnen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220581 | Versuchte Nötigung etc. | Beschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Geschädigten; Massnahme; Gutachter; Behandlung; Verteidigung; Berufung; Gutachten; Sinne; Aussage; Urteil; Vorinstanz; Drohung; Aussagen; Verfahren; Untersuchung; Beweis; Berufungsverhandlung; Gericht; Verhalten; öglich |
ZH | SB230153 | Versuchte vorsätzliche Tötung im Zustand der nicht selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit | Antrag; Antragsgegner; Behandlung; Massnahme; Verteidigung; Berufung; Antragsgegners; Urteil; Gutachten; Gericht; Staat; Störung; Staatsanwaltschaft; Behandlungs; Zustand; Beurteilung; Medikamente; Kantons; Person; Sinne; Bundesgericht; Verfahren; Anordnung; Vorinstanz; Gutachter; äter |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2021.104 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Schuld; Massnahme; Behandlung; Urteil; Schuldfähigkeit; Gutachten; Freiheit; Täter; Recht; Gericht; Staat; Berufung; Solothurn; Steuerungsfähigkeit; Störung; Zustand; Freiheitsstrafe; Taten |
SO | STBER.2020.80 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Täter; Solothurn; Ziffer; Freiheit; Apos; Urteil; Massnahme; Täters; Polizei; Freiheitsstrafe; Recht; Beweis; Staat; Kanton; Sucht; Vorhalt; Behandlung; Diebstahl; Aussage; Beruf; Berufung; Einbruch; Urteils; Gericht; Täterschaft |