StGB Art. 56 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 56 StGB vom 2024

Art. 56 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 56 1. Grundsätze

1 Eine Massnahme ist anzuordnen, wenn:

  • a. eine Strafe allein nicht geeignet ist, der Gefahr weiterer Straftaten des Täters zu begegnen;
  • b. ein Behandlungsbedürfnis des Täters besteht oder die öffentliche Sicherheit dies erfordert; und
  • c. die Voraussetzungen der Artikel 59–61, 63 oder 64 erfüllt sind.
  • 2 Die Anordnung einer Massnahme setzt voraus, dass der mit ihr verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Täters im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit und Schwere weiterer Straftaten nicht unverhältnismässig ist.

    3 Das Gericht stützt sich beim Entscheid über die Anordnung einer Massnahme nach den Artikeln 59–61, 63 und 64 sowie bei der Änderung der Sanktion nach Artikel 65 auf eine sachverständige Begutachtung. Diese äussert sich über:

  • a. die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten einer Behandlung des Täters;
  • b. die Art und die Wahrscheinlichkeit weiterer möglicher Straftaten; und
  • c. die Möglichkeiten des Vollzugs der Massnahme.
  • 4 Hat der Täter eine Tat im Sinne von Artikel 64 Absatz 1 begangen, so ist die Begutachtung durch einen Sachverständigen vorzunehmen, der den Täter weder behandelt noch in anderer Weise betreut hat.

    4bis Kommt die Anordnung der lebenslänglichen Verwahrung nach Artikel 64 Absatz 1bis in Betracht, so stützt sich das Gericht beim Entscheid auf die Gutachten von mindestens zwei erfahrenen und voneinander unabhängigen Sachverständigen, die den Täter weder behandelt noch in anderer Weise betreut haben. (1)

    5 Das Gericht ordnet eine Massnahme in der Regel nur an, wenn eine geeignete Einrichtung zur Verfügung steht.

    6 Eine Massnahme, für welche die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, ist aufzuheben.

    (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Dez. 2007 (Lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter), in Kraft seit 1. Aug. 2008 (AS 2008 2961; BBl 2006 889).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220581Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Geschädigten; Massnahme; Gutachter; Behandlung; Verteidigung; Berufung; Gutachten; Sinne; Aussage; Urteil; Vorinstanz; Drohung; Aussagen; Verfahren; Untersuchung; Beweis; Berufungsverhandlung; Gericht; Verhalten; öglich
    ZHSB220543Versuchte sexuelle Handlungen mit Kindern etc. und WiderrufBeschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Urteil; Berufung; Verteidigung; Sinne; Vollzug; Freiheit; Freiheits; Therapie; Klinik; Bezirksgericht; Kantons; Recht; Bezirksgerichts; Vollzugs; Staatsanwalt; Freiheitsstrafe; Bülach; Urteils; Berufungsverfahren; Gericht; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Privatklägerin
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2009.00101Bedingte Entlassung aus der Verwahrung und VollzugslockerungenVerwahrung; Justiz; Recht; Entlassung; Vollzug; Vollzug; Justizvollzug; Massnahme; Vollzugs; Obergericht; Justizdirektion; Gutachten; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Verfahren; Entscheid; Kanton; Gericht; Anspruch; Freiheit; Therapie; Urteil; Rechtsbeistand; Täter; Kantons; Obergerichts; Rekurs; Überprüfung
    ZHVB.2006.00430Verwahrung nach neuem RechtEntlassung; Recht; Gutachten; Verwahrung; Begutachtung; Entscheid; Massnahme; Vollzug; Behandlung; Vollzug; Beschwerdeführers; Recht; Verwaltungsgericht; Täter; Bericht; Voraussetzungen; Anhörung; Justiz; Vollzugs; Rechts; Gericht; Sinne; Verfügung; Bundesgericht; Anstalt
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    150 IV 1 (6B_953/2023)
    Regeste
    Art. 61 StGB ; Massnahmen für junge Erwachsene, Untermassverbot. Das aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip abgeleitete Untermassverbot, wonach Dauer und Eingriffsintensität der Massnahme im Verhältnis zur aufgeschobenen Strafe nicht zu geringfügig sein dürfen, ist in Zusammenhang mit Massnahmen für junge Erwachsene zu berücksichtigen (E. 2.3.1 und 2.4.2). Längere Freiheitsstrafen, bei denen die maximale Dauer der Massnahme nicht einmal zwei Dritteln der Strafzeit gleichkommt, sind nur ausnahmsweise zwecks stationärer Behandlung auszusetzen, wenn die Erfolgsaussichten besonders günstig sind bzw. ein Resozialisierungserfolg erwartet werden darf, der sich durch den Vollzug der Freiheitsstrafe mit ambulanter Behandlung von vornherein nicht erreichen lässt (E. 2.3.1).
    Massnahme; Erwachsene; Behandlung; Freiheitsstrafe; Urteil; Untermassverbot; Recht; Massnahmen; Arbeitserziehung; Dispositiv-Ziff; Vorinstanz; Erfolgsaussichten; Vollzug; Nötigung; Entscheid; Einweisung; Recht; Beschwerdeführers; Vollzug; Bundesgericht; Rechtsprechung; Zweidrittelgrenze; Arbeitserziehungsanstalt; Verhältnis; Zusammenhang; Resozialisierungserfolg
    150 IV 38 (7B_843/2023)
    Regeste
     a Art. 78 ff. BGG ; Art. 222 und 429-431 StPO ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen. Gegen kantonal letztinstanzliche Entscheide über die Anordnung von Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren betreffend die nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme steht die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht offen. Über Haftentschädigungs- und Genugtuungsbegehren ist indes nicht im Haftprüfungsverfahren zu entscheiden, sondern im gesetzlich dafür vorgesehenen Haftentschädigungsverfahren (E. 1).
    Massnahme; Anordnung; Sachen; Verfahren; Urteil; Sicherheitshaft; Tatsache; Tatsachen; Beschwerdeführers; Beweismittel; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Vollzug; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Verfahren; Befehl; Kantons; Gericht; Voraussetzung; Luzern; Bundesgericht; Sanktion; Voraussetzungen

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    F-2385/2017Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges)Gericht; BVGer; Flüchtling; Reiseausweis; Massnahme; Sicherheit; Bundesverwaltungsgericht; Ausstellung; Entzug; Flüchtlinge; Schweiz; Verfügung; Reiseausweise; Vorinstanz; Reiseausweises; Parteivertreterin; Taten; Kantons; Urteil; Rechtsmittel; Behandlung; Vollzug; Sachverhalt; Anspruch; Person; Nötigung; Vollzugs; Vollzug; Reisedokuments
    E-5956/2016AsylwiderrufRecht; Sinne; Person; Taten; Gericht; Busse; Handlung; Personen; Quot;; Verfügung; Staatsanwaltschaft; Delikt; Personenbeförderung; Delikte; Flüchtling; Schweiz; Personenbeförderungsgesetz; Beschwerdeführers; Urteil; Asylwiderruf; Handlungen; Bundesverwaltungsgericht; Erkrankung; Behandlung; Eritrea; Nötigung; Wider-; Asyls

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2020.168Ausstand des erstinstanzlichen Gerichts (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO).Ausstand; Bundesstrafrichter; Kammer; Gesuch; Gesuchsteller; Urteil; Ausstandsgr; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Recht; Beschwerdekammer; Spruchkörper; Richter; Anklage; Rückweisung; Verfahrens; Tribunal; Vorsitz; Bundesstrafrichterin; Mitwirkung; Sachen; Gerichtsschreiber; Hinweis; Verfahrensleitung; Sinne; ätet
    SK.2014.10Versuchte Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB); versuchte Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)
    Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Gericht; Spreng; Explosion; Sprengstoff; Gefährdung; Störung; Bundesanwaltschaft; Täter; Person; Anklage; Sprengstoffe; Verfahren; Firma; Urteil; Absicht; Apos;; Gefahr; Arbeit; Schul; Massnahme; ührt

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    -Praxis, 3. Aufl., Zürich2018
    Keller, SchweizerBasler Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch2013