Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 56 SchKG vom 2025

Art. 56 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 56 Grundsätze und Begriffe (1)

1 Ausser im Arrestverfahren oder wenn es sich um unaufschiebbare Massnahmen zur Erhaltung von Vermögensgegenständen handelt, dürfen Betreibungshandlungen nicht vorgenommen werden:

  • 1. in den geschlossenen Zeiten, nämlich zwischen 20 Uhr und 7 Uhr sowie an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen;
  • 2. während der Betreibungsferien, nämlich sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis zum 31. Juli; in der Wechselbetreibung gibt es keine Betreibungsferien;
  • 3. gegen einen Schuldner, dem der Rechtsstillstand (Art. 57–62) gewährt ist.
  • 2 Für die Klagen nach diesem Gesetz, die vor einem Gericht einzureichen sind, sind ausschliesslich die Bestimmungen der ZPO (2) über den Stillstand der Fristen anwendbar. (3)

    (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).
    (2) SR 272
    (3) Eingefügt durch Ziff. II 2 des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 56 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS240005Pfändung Nr. ...SchKG; Recht; Frist; Aufsichtsbehörde; Kanton; Verfahren; Rechtsmittel; Pfändung; Betreibungsamt; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Obergericht; Zirkulationsbeschluss; Gericht; Entscheid; Kantons; Betreibungsamtes; Rechtsanwalt; Rechtsmittelfrist; Fristen; Beschwerdefrist; Beschwerdeführers; Zivilkammer; Schuldbetreibung; Konkurs; Beschwerdegegner; Pfändungsurkunde; Bezirksgericht; Zustellung; Antrag
    ZHRT230104RechtsöffnungGesuchsgegner; Beschwerdeverfahren; Urteil; Entscheid; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Verfahren; Winterthur; Vorinstanz; Steueramt; Schlussrechnung; Veranlagungs; Bundesgericht; Oberrichter; Verlustschein; Bussenverfügung; SchKG; Person; Parteien; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Rieke; Staat
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSCBES.2023.68-Betreibungsamt; Pfändung; SchKG; Betreibungsamtes; Militärdienst; Schuldbetreibung; Konkurs; Aufsichtsbehörde; Schuldner; Kantonspolizei; Solothurn; Beschwerdeführers; Sinne; Urteil; Präsident; Felten; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Thal-Gäu; Apos; Vorladungen; Pfändungsvollzug; Beschwerdeantwort; Beschwerdeschrift; Vorführung; Anzeige; Forderung; Sicherungsmassnahme
    BSBEZ.2021.6 (AG.2021.178)VerlustscheinEntscheid; Schuldnerin; Recht; Aufsichtsbehörde; Betreibung; Betreibungs; Rechtsmittel; Basel; Rechtsöffnung; Konkurs; Eingabe; SchKG; Basel-Stadt; Konkursamt; Zivilgericht; Bundesgericht; Verfahren; Verfügung; Gebühr; Beschwerdeverfahren; Appellationsgericht; Betreibungsamt; Verlustschein; Rechtsvorschlag; Rechtsmittelbelehrung; Rechtsöffnungssache; Gläubigerin
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    141 III 170 (5A_820/2014)Art. 1 lit. c und Art. 145 ZPO; Art. 17, 31, 56 und 63 SchKG. Belehrung über die Nichtgeltung der Gerichtsferien in einer der betreibungsrechtlichen Beschwerde unterliegenden Verfügung? In einer der betreibungsrechtlichen Beschwerde unterliegenden Verfügung (Art. 17 SchKG) muss der Adressat nicht darüber belehrt werden (Art. 145 Abs. 3 ZPO), dass die Gerichtsferien gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO im Beschwerdeverfahren nicht gelten (E. 3). SchKG; Urteil; Gerichtsferien; Zivil; Belehrung; Nichtgeltung; Grundstück; Prozess; Fristen; Bestimmungen; Grundstücks; Bezirksgericht; Obergericht; Verfahren; Zivilprozessordnung; Betreibungsferien; Ferien; Bundesgesetz; Schuldbetreibung; Konkurs; Schweizerische; Parteien; Aufsichtsverfahren; Betreibungsamt; Pfannenstiel; Zivilsachen; Verfügung; Ergebnis; Schätzung; Meilen
    138 III 483 (5A_209/2012)Art. 219, 223 und 253 ZPO; Art. 84 Abs. 2 SchKG; Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis. Bei versäumter Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren wird dem Betriebenen keine Nachfrist im Sinne von Art. 223 ZPO angesetzt (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Verfahren; Stellungnahme; SchKG; Frist; Betreibung; Frist; Rechtsöffnungsgesuch; Rechtsöffnungsentscheid; Schweizerische; Rechtsöffnungsrichter; Rechtsöffnungsverfahren; Urteil; Gesuch; Hinweis; Obergericht; Zivilprozessordnung; Betreibungsferien; Entscheid; Basler; Kommentar; Schuldbetreibung; Konkurs; Verfahrens; Gläubiger; Säumnis

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-6354/2007MehrwertsteuerBetreibung; Entscheid; Rechtsvorschlag; Einsprache; Mehrwertsteuer; Bundesverwaltungsgericht; Einspracheentscheid; Zahlung; Einkommenspfändung; Steuerforderung; MWSTG; Richter; Quartal; Höhe; Einkommenspfändungen; Verfahren; Parteien; Eidgenössische; Mehrwertsteuern; Zahlungsbefehl; Verfahrenskosten; Bundesgesetzes; Verwaltungsverfahren; Daniel; Riedo; Gerichtsschreiberin

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Wohlgemuth, Kren Kostkiewicz, Vock Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Zürich2017
    Sarbach, 2. A.2014