ZG Art. 55 - Lager für Massengüter

Einleitung zur Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 55 ZG vom 2023

Art. 55 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 55 Lager für Massengüter

1 In Lagern für Massengüter dürfen nur die vom BAZG zugelassenen Waren gelagert werden.

2 Sie dürfen höchstens zwei Jahre gelagert werden. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag auf höchstens fünf Jahre verlängert werden.

3 Die Einlagerung von Massengütern ist bei der zuständigen Zollstelle anzumelden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 55 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG220157Forderung (URG)Klage; Gericht; Beklagten; Vergütung; Verfügung; Parteien; Verwertung; Eigengebrauch; Rechnung; Werke; AnwGebV; Urheber; Tarif; Klageantwort; Zustellung; Bundesgericht; Handelsgericht; Urteil; Forderung; Sachverhalt; Werken; Vergütungsansprüche; Verwertungsgesellschaft; Frist; Prozessvoraussetzungen; Gerichtskosten; Streitwert
ZHNP200002ForderungVertrag; Beklagten; Berufung; Rechnung; Urteil; Recht; Einzelrichter; Leistung; Konto; Zahlung; Organ; Parteien; Leistungen; Rechnungen; Honorar; Klage; Entscheid; Beträge; Gesellschaft; Position; Akten; Zahlungen; Organe; Person; Berufungsbeklagte; Entscheidgebühr
Dieser Artikel erzielt 115 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2022.43-Mieter; Berufung; Untermiet; Übertragung; Vermieter; Zustimmung; Miete; Berufungsklägerin; Untermiete; Mieter; Berufungsbeklagte; Aktien; Vermieterin; Mietvertrag; Urkunde; Untermietvertrag; Vertrag; Recht; Liegenschaft; Mietverhältnis; Untermieter; Untermietverhältnis; Geschäftsführer; Untermieterin; Kündigung; Vorinstanz; Beklagten; Mieterin
SGBV 2006/16Entscheid Art. 52 BVG. Art. 53 Abs. 2 BVG. Verantwortlichkeitsklage gegenüber einer Expertin für berufliche Vorsorge (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. April 2009, BV 2006/16). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_421/2009. Stiftung; Teilliquidation; Beklagte; Stiftungsrat; Beklagten; Renten; Recht; Vorsorge; Verteilung; Schaden; Mitteln; Rentner; Pensionskasse; Klage; Aufsichtsbehörde; Rentenerhöhung; Vorsorgeeinrichtung; Wohlfahrtsfonds; Person; Quot; Bericht; Beschluss; Rentenbezüger; Hinweis; Deckungsgrad; Gallen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 11 (4A_36/2021)
Regeste
Art. 754 ff. OR ; aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Klagebefugnis. In der Konstellation, in der sowohl die Gesellschaft als auch der Gläubiger und/oder Aktionär unmittelbar bzw. direkt geschädigt sind, besteht, solange die Gesellschaft aufrecht steht, mangels Konkurrenzsituation keine Einschränkung der Klagebefugnis des Gläubigers und/oder Aktionärs (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2-3.2.3.2).
Gesellschaft; Gläubiger; Schaden; Klage; Konkurs; Aktionär; Gläubigers; Konstellation; Recht; X-Fonds; Bundesgericht; Konkurrenz; Schutz; Gesellschafts; Organ; Verwaltung; Schädigung; Urteil; Einschränkung; Aktionärs; Beschwerdegegner; Handelsgericht; Verantwortlichkeit; Vorinstanz; Verwaltungsrat; Aktivlegitimation
143 III 369 (5A_246/2017)Art. 580 Abs. 1 ZGB; Berechtigung, ein öffentliches Inventar zu verlangen. Der Pflichtteilserbe, der durch Verfügung von Todes wegen vollständig von der Erbschaft ausgeschlossen wurde, ist nicht berechtigt, ein öffentliches Inventar zu verlangen (E. 2 und 3). Inventar; Erblasser; Urteil; Verfügung; Todes; Erbin; Erben; Berechtigung; Erbschaft; Erbrecht; Ehegatte; Erwägungen; Erblassers; Erbenstellung; Kommentar; Praxis; Herabsetzungsklage; Pflichtteilserbe; Ehegatten; Erbvertrag; Ehefrau; Inventars; Gesuch; Bundesgericht; Gunsten; Herabsetzungsurteil

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-181/2016Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBundes; Gesellschaft; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitgeber; Recht; Vorsorge; Anschluss; Gesellschafter; Auffangeinrichtung; Vorsorgeeinrichtung; Person; Zwangsanschluss; Bundesverwaltungsgerichts; Urteil; Verfügung; Vorinstanz; Verfahren; Arbeitgeberin; Höhe; Pflicht; Handelsregister; Ausgleichskasse; Sachverhalt; Alter; Richter; Zeitpunkt; Anfechtungsobjekt
C-4037/2013Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungVorinstanz; Anschluss; Bundes; Beilage; Gesellschaft; Vorsorge; Auffangeinrichtung; Arbeitgeber; Verfügung; Recht; Vorsorgeeinrichtung; Bundesverwaltungsgericht; GastroSocial; Arbeitnehmer; Gesellschafter; Zwangsanschluss; Handel; Verfahren; Handelsregister; Geschäftsführer; Parteien; Geschäftsführerin; Ausgleichskasse; Begründung; Verfahrens; Hinweis; ätzlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.211Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Brasilien. Akteneinsicht (Art. 80b IRSG). Rechtsverweigerung (Art. 46a VwVG).Bundesanwaltschaft; Wilhelm; Konto; Beschwerdekammer; Vollmacht; Verfahren; Rechtshilfe; Kontos; Entscheid; Akten; Bundesstrafgericht; Rechtsanwalt; Christophe; Verfahren; Verfahrens; Akteneinsicht; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Gericht; Person; Kontosperre; Dokument; Apos;; Zwischenentscheid; Tribunal; Sachen; Vertreter; Zustellung
BV.2018.32Entschädigung bei Einstellung (Art. 100 Abs. 4 VStrR).Entschädigung; VStrR; Verfahren; Entschädigungs; Verfahren; Verhalten; Apos;; Vorsteuer; Beschwerdeführer; Person; Rechnung; Verwaltung; Recht; Beschwerdeführern; Inhaber; Bundesstrafgericht; Anspruch; Verfahrens; Sàrl; Bundesstrafgerichts; Kostenauflage; Einstellung; Verfügung; Rechnungen; ähren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Markenschutzgesetz , Wappenschutzgesetz2017
Andrea Büchler ZGB2012