Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Art. 54
Zusammenfassung der Rechtsnorm FIDLEG:
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.
Art. 54 FIDLEG vom 2024
Art. 54 Ausländische Prospekte
1 Die Prüfstelle kann einen nach ausländischen Rechtsvorschriften erstellten Prospekt genehmigen, wenn:a. er nach internationalen Standards erstellt wurde, die durch internationale Organisationen von Wertpapieraufsichtsbehörden festgelegt werden; undb. die Informationspflichten, auch in Bezug auf Finanzinformationen, mit den Anforderungen dieses Gesetzes gleichwertig sind; ein geprüfter Einzelabschluss ist nicht erforderlich.
2 Sie kann für Prospekte, die nach bestimmten Rechtsordnungen genehmigt wurden, vorsehen, dass sie auch in der Schweiz als genehmigt gelten.
3 Sie veröffentlicht eine Liste der Länder, deren Prospektgenehmigung in der Schweiz anerkannt ist.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.