CCS Art. 535 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 535 CCS dal 2022

Art. 535 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 535 B. Conguagli in caso di rinuncia I. Riduzione

1 I coeredi possono domandare la riduzione delle prestazioni eccedenti la porzione disponibile che il disponente avesse fatto in vita ad un erede rinunciante.

2 La disposizione è soggetta alla riduzione solo per l’importo che eccede la porzione legittima del rinunciante.

3 Le prestazioni sono imputate secondo le norme prescritte per la collazione.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 535 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210059ForderungPflichtteil; Erblasser; Grundstück; Berufung; Vorinstanz; Beklagten; Zuwendung; Pflichtteils; Recht; Pflichtteile; Erblassers; Kläger; Zuwendungen; Schenkung; Klägern; Grundstückgeschäft; Urteil; Betrag; Pflichtteilsberechnung; Verfahren; Pflichtteilsberechnungsmasse; Sinne; Berufungsverfahren; Herabsetzung; Quote; Ausgleichung; Klage

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 II 313Art. 396 Abs. 2, Art. 543 Abs. 3 OR. Vollmacht des Architekten, der zugleich Mitglied der Bauherrschaft (Konsortium) ist. Die verbindliche Anerkennung von Unternehmerrechnungen durch den Architekten setzt in der Regel eine ausdrückliche Vollmacht des Bauherrn voraus. Auch die Übertragung der Bauleitung an den Architekten berechtigt den Unternehmer nicht, allein aufgrund von Art. 396 Abs. 2 OR anzunehmen, der Architekt sei zur Anerkennung der von ihm geprüften Rechnungen ermächtigt (E. 2). Die nach dem Gesellschaftsvertrag fehlende Geschäftsführungsbefugnis des am Baukonsortium beteiligten Architekten hat zur Folge, dass auch die Vollmachtsvermutung des Art. 543 Abs. 3 OR nicht zum Tragen kommt (E. 3). Architekt; Gesellschaft; Architekten; Bauherr; Unternehmer; Gesellschafter; Bauabrechnung; Konsortium; Vollmacht; Anerkennung; Geschäftsführung; Bauherrn; Unterschrift; Recht; Bauherrschaft; Unternehmerin; Berufung; Mitglied; Gesellschaftsvertrag; Auftrag; Ermächtigung; GAUCH; Konsortiums; Urteil; Baukonsortium; Werklohns; Auftrags