ZGB Art. 529 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 529 ZGB vom 2022

Art. 529 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 529 4. Versiche?rungs?an?sprüche

Versicherungsansprüche auf den Tod des Erblassers, die durch Ver?fügung unter Lebenden oder von Todes wegen zugunsten eines Drit?ten begründet oder bei Leb?zeiten des Erblassers unentgeltlich auf ei?nen Dritten übertragen worden sind, un?terliegen der Herabsetzung mit ihrem Rückkaufswert.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.