SCC Art. 517 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 517 SCC from 2024

Art. 517 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 517 Section Five: Executors A. Appointment of executors

1 In the will, the testator may appoint one or more persons with capacity to act to execute the will.

2 The probate authority shall notify these persons of the appointment ex officio and they must state whether they accept it within 14 days of such notification, silence being deemed tacit acceptance.

3 They are entitled to adequate recompense for their activities.


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Art. 517 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF220034Aufhebung des Willensvollstreckermandats (Kosten)Streit; Parteien; Recht; Willensvollstrecker; Streitwert; Verfahren; Entscheid; Vorinstanz; Parteientschädigung; Gericht; Zweitbeschwerde; Entscheidgebühr; Forderung; Sicherungsinventar; Urteil; Höhe; Erstbeschwerde; Rechtsmittel; Erblasser; Willensvollstreckerin; Geschäfts-Nr; Lasses; Geschäfts-Nr:; Eingabe; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Streitwerts; Entschädigung; Beilage
ZHUE220042NichtanhandnahmeWillen; Willens; Willensvollstrecker; Beschwerdegegner; Recht; Staatsanwaltschaft; Honorar; Nichtanhandnahme; Mandat; Erblasser; Verfahren; Prozessführung; Beendigung; Beamte; Schadloserklärung; Willensvollstreckermandat; Mandats; Bundesgericht; Nötigung; Funktion; Bundesgerichts; Prozessführungsbefugnis; Erblassers; Vorwurf; Zweck; Zivilprozess; ührt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Vorinstanz; Notariats; Kognition; Erblasser; Obergericht; Ziffer; Erblassers; Behörde
SOZKBER.2021.72-ültig; Ungültigkeit; Berufung; Apos; Recht; Klage; Testa; Herabsetzung; Testament; Verfügung; Vorinstanz; Ungültigkeitsklage; Herabsetzungsklage; Urteil; Rechtsbegehren; Erbvertrag; Anfechtung; Ehemann; Parteien; Erwägung; Ehefrau; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Regelung; Beklagten; Ziffer; Amtsgericht; Erblasser
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 217 (5A_363/2017)Art. 518 Abs. 1 und 2 ZGB; Art. 97, Art. 398 Abs. 2 und Art. 400 Abs. 1 OR; Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers gegenüber einer Quotenvermächtnisnehmerin. Zur Frage, ob eine Quotenvermächtnisnehmerin den Willensvollstrecker mit einer Verantwortlichkeitsklage auf Ersatz des Schadens belangen kann, den sie dadurch erlitten haben will, dass der Willensvollstrecker durch die vorwerfbar pflichtwidrige Berechnung seines Honorars das Reinvermögen des Nachlasses vermindert und so das Quotenvermächtnis geschmälert hat (E. 5.2 und 5.3). Willen; Willensvollstrecker; Vermächtnis; Vermächtnisnehmer; Verantwortlichkeit; Erben; Honorar; Erblasser; Verantwortlichkeitsklage; Beschwerdegegner; Vermächtnisse; Quote; Willensvollstreckers; Lasses; Quotenvermächtnis; Bundesgericht; Schaden; Recht; Urteil; Entscheid; Kommentar; Erbschaft; KÜNZLE; Schuld; Ersatz; Vermächtnisnehmern; Appellationsgericht; Vermächtnisses; Berner; Erwägung
138 III 449 (5D_76/2011)Art. 517 Abs. 3 ZGB, Art. 394 ff. OR; Vergütung des Willensvollstreckers. Frage der Bestimmungen, die auf eine Vereinbarung zwischen Erben und Willensvollstrecker über dessen Vergütung anwendbar sind (E. 4.2). Esecutore; Accordo; Willensvollstrecker; Corte; Willensvollstreckers; Onorario; Tribunale; Appello; Kommentar; Vergütung; Berner; FELLMANN; Canton; Ticino; Pretore; Giusta; KARRER/VOGT/LEU; KÜNZLE; ANDREAS; JERMANN; Honorar; STEINAUER; FLÜCKIGER; Willensvollstreckung; PETER; Ammontare; HOFSTETTER; Auftrag; Opponente; Urteilskopf

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiser, WolfBasler Zivilgesetzbuch II2018
Marti, PeterBasler ZGB II2015