Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 50

Zusammenfassung der Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 50 VTS vom 2025

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Art. 50 Treibstoffsystem, Einfüllstutzen

1 Verschlüsse und Entlüftungen müssen so gestaltet sein, dass auch bei Kurvenfahrt kein Treibstoff und keine Öle ausfliessen können.

2 Bei Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren muss das Treibstoffsystem hinsichtlich Verdampfungsemissionen Anhang 5 entsprechen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die nur mit gasförmigem Treibstoff betrieben werden. (1)

3 … (2)

(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).
(2) Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 6. Sept. 2000, mit Wirkung seit 15. Okt. 2000 (AS 2000 2433).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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