Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 5

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 5 ZGB vom 2025

Art. 5 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 5 Kantonales Zivilrecht und Ortsübung

1 Soweit das Bundesrecht die Geltung kantonalen Rechtes vorbehält, sind die Kantone befugt, zivilrechtliche Bestimmungen aufzustellen oder aufzuheben.

2 Wo das Gesetz auf die Übung oder den Ortsgebrauch verweist, gilt das bisherige kantonale Recht als deren Ausdruck, solange nicht eine abweichende Übung nachgewiesen ist.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 5 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG230012Forderung / Einseitige Vertragsänderung (Rückweisung)Berufung; Berufungsklägerin; Vertrag; Mietvertrag; Wohnung; Vermieter; Berufungsbeklagte; Miete; Mieter; Vertragsänderung; Recht; Daten; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Kündigung; Person; Partei; Vermieterin; Verhältnis; Personen; Einkommen; Untervermietung; Verfahren; Wohnsitz; Mietzins; Mietpartei; Mietvertrags
ZHNG230011Forderung / Einseitige Vertragsänderung (Rückweisung)Berufung; Berufungsklägerin; Mietvertrag; Vertrag; Vermieter; Miete; Mieter; Berufungsbeklagte; Recht; Wohnung; Person; Vertragsänderung; Beklagten; Kündigung; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Personen; Daten; Parteien; Gebrauch; Vermieterin; Mietvertrags; Verhältnis; Mietzins; Einkommen; Mietobjekt; Verhältnisse
Dieser Artikel erzielt 13 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2024.22-Vertreter; Recht; Vertretung; Arbeitnehmer; Vertreterin; Gericht; Parteien; Arbeitsgericht; Verfügung; Arbeitnehmers; Zivilgericht; Kanton; Zivilgerichts; Gerichte; Gerichten; Basel; Auflage; Begründung; Basel-Stadt; Kommentar; Vertreterinnen; Gewerkschaft; Ansicht; Beschwer; Kantons; Stellungnahme; Zivilgerichtspräsident
AGAGVE 2000 127AGVE 2000 127 S.540 2000 Verwaltungsbehörden 540 127 Energieversorgung; Solidarhaftung des Liegenschaftseigentümers für ausstehende...Gemeinde; Solidarhaftung; Mieter; Bundes; Recht; Vermieter; Gemeinderat; Kantone; Mieters; Rechte; Regelung; Erlass; Vorschrift; Zivilrecht; Verwaltungsbehörden; Mieterin; Betrag; Eigentümer; Verbindlichkeiten; Möglichkeit; Gemeinderecht; Liegenschaftseigentümer; Hinsicht; Gebiet; Grundsatz; Bestimmungen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 25 (1C_759/2021)
Regeste
Art. 49, 109 und 122 BV ; § 34 KV/BS ; § 8a Abs. 3 lit. a des Gesetzes des Kantons Basel-Stadt vom 5. Juni 2013 über die Wohnraumförderung (WRFG); abstrakte Normenkontrolle; Rückkehrrecht von Mietparteien nach einer Sanierung. Die streitige kantonale Bestimmung statuiert für Umbau-, Renovations- und Sanierungsvorhaben in Zeiten von Wohnungsnot eine Bewilligungspflicht. Die Bewilligung hängt davon ab, dass den bisherigen Mietparteien das Recht zur Rückkehr in die sanierte oder umgebaute Liegenschaft eingeräumt wird (E. 4.4). Vereinbarkeit der Norm mit der gewährleisteten Kantonsverfassung (E. 4.4.2 und 4.4.3). Methoden zur Abgrenzung von Privatrecht und öffentlichem Recht (E. 4.4.4). Das vorgesehene, pauschal eingeräumte Rückkehrrecht ist zivilrechtlicher Natur und greift direkt in das vom Bundesrecht abschliessend geregelte Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ein. Aufhebung der Bestimmung, weil sie gegen den Vorrang des Bundesrechts verstösst (E. 4.4.5).
Bundes; Wohnung; Interesse; Rückkehr; Sanierung; Recht; Mietparteien; Bewilligung; Rückkehrrecht; Wohnungsnot; Mieter; Umbau; Wohnraum; KV/BS; Regierungsrat; Zeiten; Renovation; Schutz; öffentlich-rechtliche; Kanton; Mietzinse; Kantons; Basel-Stadt; Bewilligungspflicht; Bundesrecht; Interessen; Gesetzes; Abgrenzung
147 I 325 (2C_522/2019)
Regeste
Art. 127 Abs. 3 BV ; Art. 20 Abs. 1 StHG ; Art. 626 Ziff. 1 OR i.V.m. Art. 56 ZGB ; Doppelbesteuerungsverbot; Hauptsteuerdomizil und Sitzwechsel. Verwirkung des doppelbesteuerungsrechtlichen Beschwerderechts des Steuerpflichtigen (E. 4.2).
Kanton; Kantons; Verwirkung; Anspruch; Recht; Steuerpflicht; Verwaltung; Lizenz; Verhalten; Gesellschaft; Steuerpflichtigen; Veranlagung; Doppelbesteuerung; Urteil; Steuerverwaltung; Steueranspruch; Verwaltungsrat; Beschwerderecht; Rulinganfrage; Betrieb; Software; Betriebsstätte; Beschwerderechts; Sachverhalt; Anspruchs; Hinblick; Handel; Vertrag; Sitzverlegung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.41Kanton; Verfahren; Verfahrens; Unternehmen; Verfahrensakten; Schwyz; Ordner; Gericht; Frauenfeld; Kantons; Gesuch; Gerichtsstand; Unternehmens; Behörde; Person; Thurgau; Staatsanwaltschaft; Anzeige; Behörden; Taten; Betrug; Betrugs; Entscheid; Lasche; Verfolgung; Bezug; Behörden
BG.2011.22Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO).Staatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Neuchâtel; Kanton; Solothurn; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Zuständig; Zuständigkeit; Kantons; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Tribunal; Parteien; Ministère; Beschwerdegegner; Verfügung; Behörde; Schmid; Unternehmen; Verfolgung; Beschluss; Gerichtsschreiber; Advokat; Thomas; Christen; Gerichtsstands; Verfolgungsbehörden; Anzeige

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wolf, Marti, LiverBerner Kommentar1962