Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 49a

Zusammenfassung der Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 49a VTS vom 2025

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Art. 49a (1) Flüssiggasanlagen

1 Soweit diese Verordnung keine besonderen Bestimmungen zu Flüssiggasanlagen enthält, richten sich die Erstellung, der Betrieb und die Instandhaltung solcher Anlagen nach Artikel 32c der Verordnung vom 19. Dezember 1983 (2) über die Unfallverhütung.

2 Vorbehalten bleiben Weisungen des Bundesamts für Strassen.

(1) Eingefügt durch Ziff. II 1 der V vom 22. Febr. 2017, in Kraft seit 1. April 2017 (AS 2017 1657). Die Berichtigung vom 4. April 2017 betrifft nur den italienischen Text (AS 2017 2291).
(2) SR 832.30

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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