Art. 486 III. Verhältnis zur Erbschaft
1 Übersteigen die Vermächtnisse den Betrag der Erbschaft oder der Zuwendung an den Beschwerten oder den verfügbaren Teil, so kann ihre verhältnismässige Herabsetzung verlangt werden.
2 Erleben die Beschwerten den Tod des Erblassers nicht, oder sind sie erbunwürdig, oder erklären sie die Ausschlagung, so bleiben die Vermächtnisse gleichwohl in Kraft.
3 Hat der Erblasser ein Vermächtnis zugunsten eines der gesetzlichen oder eingesetzten Erben aufgestellt, so kann dieser es auch dann beanspruchen, wenn er die Erbschaft ausschlägt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | ZK1-12-31 | Vermächtnis/Schadenersatz | Rufung; Berufung; Rinstanz; Läge; Klagt; Vorinstanz; Fungskläger; Klagte; Gerin; Klagten; Lasse; Fungsklägerin; Recht; Werks; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Stellung; Erben; Testament; Lichen; Richt; Fungsbeklagte; Anschluss; Berufung; Beklagten; Fungsbeklagten; Lasser; Treuung; Berufungsbeklagte; Schlussberufung |
GR | ZB-06-24 | Feststellung und Teilung von Nachlässen/Nebenintervention | Richt; Recht; Beschwer; Scheid; Beschwerde; Vention; Partei; Hauptpartei; Interesse; Entscheid; Nient; Nebenintervention; Zulassung; Kanton; Scheidung; Mutter; Teien; Raussetzung; Bezirksgericht; Entscheidung; Zivilprozess; Kantons; Kantonsgericht; Intervenient; Benintervenient; Beschwerdeführer; Zungen; Prozessleitend; Nebenintervenient; Präsident |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
101 II 25 | Verschaffungsvermächtnis (Art. 484 Abs. 3 ZGB) Der Erblasser ist befugt, eine Sache zu vermachen, die nicht ihm, sondern einem Erben gehört (Erw. 1). Erbrechtliche Auflage (Art. 482 ZGB) Eine Auflage, die den Beschwerten verpflichtet, eine nicht im Nachlass befindliche Sache einem Dritten zu übereignen, ist zulässig (Erw. 2). | Auflage; Erblasser; Fankhauser; Verfügung; Bühlhof; Marbach; Gemeinde; Vermächtnis; Beschwerte; Gültig; Gottfried; Abzutreten; Anordnung; ESCHER; Urteil; Marbach; Verfüge; Johann; Liegenschaft; Daniel; Beklagten; Bundesgericht; Drittel; Klage; Verfügen; TUOR; ESCHER; AaO; Möge; Verschaffungsvermächtnis |