CCS Art. 483 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 483 CCS dal 2022

Art. 483 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 483 C. Istituzione d’erede

1 Possono essere istituiti uno o più eredi per la intera successione o per una frazione di essa.

2 Si considera come istituzione d’erede ogni disposizione secondo la quale il chiamato debba raccogliere l’intera successione od una frazione di essa.


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Art. 483 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF230081TestamentseröffnungBerufung; Testament; Berufungsklägerin; Erblasser; Testaments; Recht; Erblasserin; Vermächtnis; Erbeinsetzung; Verfahren; Vorinstanz; Erben; Auslegung; Feuerwehr; Vermögen; Testamentseröffnung; Erbin; Vermächtnisnehmer; Entscheid; Behörde; Institution; Vermögens; Urteil; Einzelgericht; GABRIELI; Institutionen; Schulden; Bezirk; Eröffnung
ZHLF230088TestamentseröffnungBerufung; Testament; Testaments; Verfügung; Pfäffikon; Berufungsklägerin; Urteil; Notariat; Kanton; Vorinstanz; Entwurf; Testamentseröffnung; Erben; Einzelgericht; Verfahren; Gericht; Kantons; Berufungsbeklagte; Testamentsentwurf; Bezirksgericht; Vorsorgeauftrag; Generalvollmacht; Verfahrens; Parteien; Obergericht; Oberrichter; Notar-…; Testator
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter WeimarBerner Band III2009
Staehelin, SchweizerBasler Kommentar zum Schweizerischen Pri- vatrecht2003