Code civil suisse (CC)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CC:



Art. 475 CC de 2024

Art. 475 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 475 2. Libéralités entre vifs

Les libéralités entre vifs s’ajoutent aux biens existants, dans la mesure où elles sont sujettes réduction.


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Art. 475 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210059ForderungPflichtteil; Erblasser; Grundstück; Berufung; Vorinstanz; Beklagten; Zuwendung; Pflichtteils; Recht; Pflichtteile; Erblassers; Kläger; Zuwendungen; Schenkung; Klägern; Grundstückgeschäft; Urteil; Betrag; Pflichtteilsberechnung; Verfahren; Pflichtteilsberechnungsmasse; Sinne; Berufungsverfahren; Herabsetzung; Quote; Ausgleichung; Klage
VDHC/2023/456Appel; ’appel; Appelant; ’appelant; ’appelante; écis; éralité; écision; Acquisition; édiatement; ’acquisition; éralités; éfunt; ’au; ’il; érêt; ORDONNE; époux; ération; èces; égal; Autorité; Elles; éponse; Ordre; ’une
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