Art. 475 CC de 2024
Art. 475 2. Libéralités entre vifs
Les libéralités entre vifs s’ajoutent aux biens existants, dans la mesure où elles sont sujettes réduction.
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Art. 475 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB210059 | Forderung | Pflichtteil; Erblasser; Grundstück; Berufung; Vorinstanz; Beklagten; Zuwendung; Pflichtteils; Recht; Pflichtteile; Erblassers; Kläger; Zuwendungen; Schenkung; Klägern; Grundstückgeschäft; Urteil; Betrag; Pflichtteilsberechnung; Verfahren; Pflichtteilsberechnungsmasse; Sinne; Berufungsverfahren; Herabsetzung; Quote; Ausgleichung; Klage |
VD | HC/2023/456 | Appel; ’appel; Appelant; ’appelant; ’appelante; écis; éralité; écision; Acquisition; édiatement; ’acquisition; éralités; éfunt; ’au; ’il; érêt; ORDONNE; époux; ération; èces; égal; Autorité; Elles; éponse; Ordre; ’une |
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