CCS Art. 471 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 471 CCS dal 2025

Art. 471 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 471 Porzione legittima (1)

La porzione legittima è della metà della quota ereditaria.

(1) Nuovo testo giusta la cifra I della LF del 18 dic. 2020 (Diritto successorio), in vigore dal 1° gen. 2023 (RU 2021 312; FF 2018 4901).

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Art. 471 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF190034TestamentseröffnungBerufung; Berufungskläger; Testament; Recht; Erblasserin; Entscheid; Vorinstanz; Testaments; Verfahren; Erben; Testamentseröffnung; Pflichtteil; Einzelgericht; Einsprache; Gericht; Erbschaft; Obergericht; Verfügung; Eröffnung; Streitwert; Begründung; Bundesgericht; Berufungsbeklagte; Urteil; Uster; Zustellung; Rechtsmittel; Ausstellung; Kanton
ZHLF190023TestamentseröffnungRecht; Erblasser; Vorinstanz; Enterbung; Testament; Rechtsmittel; Verfahren; Erblassers; Entscheid; Klage; Ehefrau; Verfügung; Obergericht; Urteil; Tochter; Einzelgericht; Akten; Enterbungsgr; Willen; Gericht; Bundesgericht; Oberrichter; Besuchsrecht; Berufung; Kanton; Streitwert; Beschwerde; Sinne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVU160034KostenerlassGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Frist; Kostenerlass; Verfahren; Kanton; Gericht; Obergericht; Kantons; Erlass; Entscheid; Obergerichts; Verwaltungskommission; Rekurs; Mittellosigkeit; Inkassostelle; Zentrale; Zivil; Prozess; Gerichtsferien; Eingabe; Stundung; Verfahrens; Recht; Verfügung; Prozessordnung; Schuld; Gesuchstellers
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 369 (5A_246/2017)Art. 580 Abs. 1 ZGB; Berechtigung, ein öffentliches Inventar zu verlangen. Der Pflichtteilserbe, der durch Verfügung von Todes wegen vollständig von der Erbschaft ausgeschlossen wurde, ist nicht berechtigt, ein öffentliches Inventar zu verlangen (E. 2 und 3). Inventar; Erblasser; Urteil; Verfügung; Todes; Erbin; Erben; Berechtigung; Erbschaft; Erbrecht; Ehegatte; Erwägungen; Erblassers; Erbenstellung; Kommentar; Praxis; Herabsetzungsklage; Pflichtteilserbe; Ehegatten; Erbvertrag; Ehefrau; Inventars; Gesuch; Bundesgericht; Gunsten; Herabsetzungsurteil
139 V 505 (9C_333/2013)Art. 11 Abs. 1 lit. c und g ELG; Vermögensverzicht zu Lebzeiten des verstorbenen Ehegatten. Das Vermögen, auf das der verstorbene Ehegatte zu Lebzeiten verzichtet hat, stellt auch bei Ausschlagung der Erbschaft (Art. 573 Abs. 1 ZGB) und Überschuldung des Nachlasses im Umfang der Erbquote des überlebenden Ehegatten (mindestens die Hälfte [Pflichtteil]; Art. 471 Ziff. 3 ZGB) anrechenbares (Verzichts-)Vermögen dar (E. 2). Ehemann; Anspruch; Verzicht; Tochter; Erbschaft; Lasses; Vorinstanz; Berechnung; Auseinandersetzung; Urteil; Ehegatte; Ehemannes; Ergänzungs; Gemeinde; Lebzeiten; Ehegatten; Erbquote; Bezug; Zusatzleistungen; Durchführungsstelle; Sozialversicherungsgericht; Ergänzungsleistung; Sinne; Liquidation; Verzichtsvermögen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6674/2010AmtshilfeBundes; Erben; Quot;; Amtshilfe; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Staat; Verfügung; Beschwerdeführende; Schweiz; Verfahren; Beschwerdeführenden; Person; Vorinstanz; Staatsvertrag; Abkommen; Urteil; Bundesverwaltungsgerichts; Amtshilfegesuch; Erbschaft; Erblasser; Schlussverfügung; Schweizer; Kriterien; Quot;US; DBA­USA; ührt