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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 456 Privatstrafklageverfahren
Privatstrafklageverfahren nach bisherigem kantonalem Recht, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bei einem erstinstanzlichen Gericht hängig sind, werden bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens nach bisherigem Recht, vom bisher zuständigen Gericht, fortgeführt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SR180025 | Ehrverletzung | Bezirksgericht; Revision; Urteil; Meilen; Winterthur; Bezirksgerichts; Revisionsgr; Sinne; Wissens; Revisionsgesuch; Verfahren; Anzeige; Widerspruch; Verleumdung; Anschuldigung; Vorwurf; Sachverhalt; Entscheid; Äusserungen; Vorwürfe; Handeln; Tatbestand; Umstände; Sachen; Obergericht; Beschluss |
ZH | SB140387 | Üble Nachrede | Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Klage; Anklage; Vorinstanz; Berufung; Privatklägers; Person; Verfahren; Recht; Äusserung; Zuständigkeit; Personen; Zuhälter; Urteil; Aussage; Anklageschrift; Sinne; Gericht; Verfahren; Recht; Journalisten |
Autor | Kommentar | Jahr |
Riklin | Zurigo , art. | 2010 |
Schmid, Schweizer | Praxis, Zürich | 2009 |