Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Art. 455

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 455 StPO vom 2024

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Art. 455 Einsprachen gegen Strafbefehle; Privatstrafklageverfahren Einsprachen gegen Strafbefehle

Für Einsprachen gegen Strafbefehle gilt Artikel 453 sinngemäss.


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Art. 455 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2019/34-évision; éclaration; énale; énommé; édéral; Héroïne; érant; Arrondissement; Appel; éclarations; écrite; ésenté; érieux; établir; éjà; Selon; éclarant; ésident; ésente; Bertrand; Demierre; éance; état
VDJug/2014/222-évision; énale; écembre; Arrondissement; émoignage; Ordonnance; écision; édéral; Appel; érant; Ministère; ération; Assistance; écrit; Glâne; érieure; érieux; Message; Bâle; Pellet; ésente; éance; Instruction
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidPraxis, Zürich 2009
Donatsch, Hans, Schmid, Schweizer, Hansjakob, LieberPraxis Schweizerische Strafprozessordnung, Zürich2009